Gerichtssplitter

Prozess um Kopftritt bei tödlichem Streit in Imst

Ein Streit unter Partygästen endete mit einem Toten.
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Am Dienstag kommt es zum Mordprozess gegen einen 19-jährigen Imster. Genau vor einem Jahr hatte er einen 17-jährigen Lustenauer mit zwei Mes...

Am Dienstag kommt es zum Mordprozess gegen einen 19-jährigen Imster. Genau vor einem Jahr hatte er einen 17-jährigen Lustenauer mit zwei Messerstichen auf dem Parkplatz des Imster Sportzentrums getötet – es gilt die Unschuldsvermutung. Zuvor waren sich dort zwei Gruppen von Partygästen mächtig in die Haare geraten. Ein 21-jähriger Türke war gestern wegen versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung angeklagt. Beim Handgemenge hatte er seinem Schwager, der gerade vom späteren Todesopfer zu Boden gedrückt worden war, zu Hilfe kommen wollen. Dies bewerkstelligte er allerdings mit einem Tritt gegen den Kopf des Lustenauers. Laut Richter Günther Böhler ein absolutes „No-Go“: „Da hätte Sie die Staatsanwaltschaft auch wegen Mordversuchs anklagen können!“ Da die Verletzungskausalität jedoch nicht sicher nachweisbar war, ergingen „nur“ wegen versuchter schwerer Körperverletzung nicht rechtskräftig ein Jahr bedingte Haft und 2880 Euro Geldstrafe.

Alles verloren hat ein Tiroler aufgrund seines Alkoholkonsums. Nüchtern „der feinste Mensch“, machte er nach Schnapskonsum den Hausmitbewohnern das Leben zur Qual. Dann ging alles ganz schnell: Delogierung, Jobverlust und Prozess (Straftaten unter voller Berauschung). Dieser endete gestern mit 960 Euro Geldstrafe und Weisung zur Alkoholtherapie. (fell)