Neuwahl - Verfassungsrechtler Funk: Expertenkabinett Systembelastung
Wien (APA) - Der emeritierte Staats- und Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk sieht ein etwaiges Expertenkabinett infolge eines erfolgre...
Wien (APA) - Der emeritierte Staats- und Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk sieht ein etwaiges Expertenkabinett infolge eines erfolgreichen Misstrauensvotum gegen die amtierende Bundesregierung zwar nicht als Krise des System: „Aber es ist eine schwere Belastung des Systems.“
So stelle sich die Frage, was geschehe, wenn ein Expertenkabinett sich etwa damit konfrontiert sehe, dass der Verfassungsgerichtshof Teile der Reform der Sozialversicherung kippe. „Kann das Expertenkabinett die kreative Kraft aufbringen, um solche großen Vorhaben über die Bühne zu bringen?“, so Funk gegenüber der APA: „Der beste Fall wäre dann wohl eine Art Stillstand.“
Stattdessen könne eine Expertenregierung eine andere Form der Krise des Systems bewirken, so Funk mit Augenzwinkern: „Nach meiner persönlichen Einschätzung ist es ja nicht ausgeschlossen, dass eine Expertenregierung beweist, dass sie es mindestens gleich gut, wenn nicht sogar besser kann als die Politiker - mit aller Vorsicht gesprochen.“
An sich sei eine Expertenregierung also kein Übel. Das hänge vom politischen Minimalkonsens derjenigen ab, die für eine Beschaffung der Mehrheit in Betracht kämen - was im Wesentlichen also auf die Abgeordneten der ÖVP und SPÖ zutreffe. „Ich vermute, dass der Bundespräsident schon mit den Beteiligten spricht.“
Die Grundfrage der kommenden Woche sei, ob ein Misstrauensvotum nur gegen den Kanzler oder gegen die gesamte Bundesregierung gerichtet sei. Im ersteren Fall gelte, dass der Bundespräsident eine Person bestimmen müsse, die eine große Chance auf eine mehrheitsfähige Regierung habe. „Im zweiten Fall wäre es im Prinzip das Gleiche, aber dann wäre die gesamte Regierung betroffen, und der Bundespräsident müsste eine Übergangsregierung einsetzen.“ In diesem Falle käme Artikel 71 der Bundesverfassung zum Tragen.
„Nach einer Auffassung, die ich teile, ist der Bundespräsident, wenn die gesamte, einstweilige Bundesregierung zu bestellen ist, an keinen Vorschlag gebunden.“ Er könne diese also als Ganzes einsetzen. Eine zeitliche Vorgabe bestehe für das Staatsoberhaupt bei der Suche nicht: „Es gibt für den Bundespräsidenten keine Frist.“ Er müsse aber zeitnah und ereignisnah nach seinen Möglichkeiten dazu beitragen, eine mehrheitsgestützte Bundesregierung zustande zu bringen. Sollte dies nicht unmittelbar gelingen, trete ein anderer Umstand ein.
„In diesem Fall müsste der Bundespräsident sogleich eine einstweilige Bundesregierung bestellen“, so Funk. Dabei könne er auf einen Pool aus leitenden Beamten der betreffenden Bundesministerien zurückgreifen: „Das kann er sich nicht frei aussuchen, das wäre dann eine echte Beamtenregierung.“ Für den Kanzlerposten sei entweder auch ein leitender Beamter oder ein Mitglied aus der Riege der Staatssekretäre denkbar: „Unter den gegebenen Umständen käme da von den Staatssekretären eigentlich nur Frau Karoline Edtstadler (ÖVP, Anm.) infrage.“ Aber auch diese Beamtenregierung könne natürlich durch ein Misstrauensvotum hinweggefegt werden: „Und dann taucht am Horizont die ‚Staatskrise‘ auf.“
Die Gefahr, dass im Zuge der freien Mehrheitsbildung das Parlament wieder teure Wahlzuckerl verteile, sieht Funk indes weniger gegeben. „So wie die Dinge momentan stehen, kann ich mir nicht vorstellen, dass größere Wahlzuckerl realistisch sind. Man muss schon froh sein, wenn der Betrieb des Staates und der Verfassung einigermaßen über die Bühne geht.“
~ WEB http://www.oevp.at
http://www.fpoe.at ~ APA453 2019-05-21/15:50
Kommentare