Gries am Brenner

Widum der Zollstätte Lueg offiziell zu Denkmal erklärt

Das Widum der Zollstätte Lueg trotzte dem harten Winter und ist nun offiziell Tiroler Denkmal.
© Kanzlei Holzmann

Der Kampf der Gemeinde gegen die Erklärung des Widums zum Denkmal beschäftigte bereits zwei Höchstgerichte und das Land Tirol. Nun hat der Verwaltungsgerichtshof jedoch die Entscheidung des Bundesdenkmalamts endgültig bestätigt.

Von Reinhard Fellner

Wien, Gries a Br. –In Gries am Brenner tobt ein kaum nachvollziehbarer Streit um die Zollstätte Lueg. Der Kampf der Gemeinde gegen die Erklärung des geschichtsträchtigen Widums unter der Brennerautobahn zum Denkmal beschäftigte bereits zwei Höchstgerichte und das Land Tirol. Nun hat der Verwaltungsgerichtshof jedoch die Entscheidung des Bundesdenkmalamts endgültig bestätigt: Die Erhaltung der Zollstätte Lueg ist somit „im öffentlichen Interesse gelegen“ und die Anlage rechtskräftig zum Denkmal erklärt.

Widum-Anwalt Hermann Holzmann: „Weder Bürgermeister noch Gemeinde kam juristisch überhaupt das Recht zu, den Unterschutzstellungs-Bescheid des Bundesdenkmalamtes zu bekämpfen. Der Revisionsgrund zum im Eigentum der Gemeinde befindlichen Lueg-Grundstück war wiederum nicht gesetzmäßig ausgeführt worden.“ Für Holzmann hat somit „eine von vornherein aussichtslose Rechtsverfolgung unter Einsatz öffentlicher Gelder ein Ende“.

Der Anwalt appelliert nun an den Bürgermeister Karl Mühlsteiger, sich „zumindest jetzt mit dem Widum-Eigentümer an einen Tisch zu setzen und eine einvernehmliche Lösung zu erzielen“. Der Grieser Dorfchef hat ja wiederum mittlerweile eine eigene Sperrgebiet-Verordnung erlassen, die neben Ausnahmen den Zugang zum sanierungsbedürftigen Widum untersagt. Holzmann: „Hier werden wir nun einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung einbringen. Das Bundesdenkmalamt hat zudem bereits beim Land Tirol einen Antrag auf Sicherungsmaßnahmen eingebracht.“

Zur Erinnerung: Im Jahr 2012 ordnete die Gemeinde den Abriss „wegen Gefahr im Verzug“ an. Der Bescheid wurde aber nie vollzogen. Unter neuem Eigentümer stellte das Bundesdenkmalamt 2017 das Kulturkleinod unweit der Kapelle unter Denkmalschutz. Obwohl ein Abriss somit unmöglich war, wurde dem Eigentümer des Widums die Sanierung mit Hinweis auf eine Sperrgebiet-Verordnung aus dem Jahr 2011 verweigert und mit 2000 Euro bestraft.

Die Rechtsvertretung der Gemeinde äußerte bislang dazu: „Als Baubehörde können wir den Zutritt zum einsturzgefährdeten Gebäude nicht gestatten.“