Burgenland-Wahl - ÖVP-Neuwahlantrag im Landtagsausschuss vertagt
Eisenstadt (APA) - Im Burgenland hat die ÖVP einen Neuwahlantrag eingebracht und wollte deshalb einen baldigen neuerlichen Sonderlandtag. Do...
Eisenstadt (APA) - Im Burgenland hat die ÖVP einen Neuwahlantrag eingebracht und wollte deshalb einen baldigen neuerlichen Sonderlandtag. Doch der Antrag wurde am Mittwoch im Rechtsausschuss vertagt. Damit fiele der einzige Tagesordnungspunkt für die Sondersitzung weg, so ÖVP-Landesobmann Thomas Steiner, der die Vertagung kritisierte. Die ÖVP hat nun neuerlich eine Sondersitzung beantragt, der Termin ist noch offen.
„Die Vorgangsweise, die hier von Rot und Blau im Ausschuss gewählt wurde, finde ich nicht für in Ordnung“, meinte Steiner. SPÖ und FPÖ hätten den Antrag zur Auflösung des Landtages mit der Begründung vertagt, es werde ohnehin im Jänner 2020 gewählt. Steiner ortete deshalb „pure Angst“, dass im Landtag, „wenn ein solcher Gesetzesantrag vorliegt, es möglicherweise doch eine Mehrheit dafür gibt“, so der ÖVP-Landesparteiobmann.
Es gebe unter den Parteien Übereinstimmung, dass bei einem Sonderlandtag die Fragestunde entfalle, erläuterte Landtagspräsidentin Verena Dunst (SPÖ) auf APA-Anfrage. „Ich hätte einen Sonderlandtag einberufen können. Ich hätte aber drei Minuten später sagen müssen: Es gibt keine Tagesordnung“, so Dunst.
Aus dem SPÖ-Klub hieß es zur Vertagung des Neuwahlantrages im Rechtsausschuss, der Wahltermin sei bereits verkündet worden. Die Koalition habe am Montag schon den 26. Jänner 2020 als Termin für die kommende Landtagswahl genannt. Vorher solle noch bis in den Herbst das Regierungsprogramm abgearbeitet werden.
Die ÖVP habe inzwischen einen neuen Antrag auf eine Sondersitzung samt einem Entschließungsantrag eingebracht, so Klubobmann Christian Sagartz. Darin werde die Landesregierung aufgefordert, Neuwahlen abzuhalten. Somit könne über das Thema Neuwahl eine Debatte stattfinden, auch wenn der ursprünglich als Gesetzesentwurf eingebrachte Antrag zur Auflösung des Landtages von Rot-Blau vertagt worden sei.
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