Kinderporno-Prozess gegen Ex-Kinderbetreuer in Kärnten erneut vertagt
Klagenfurt (APA) - Am Landesgericht Klagenfurt ist am Donnerstag ein Prozess gegen einen 34-jährigen ehemaligen Kinderbetreuer fortgesetzt w...
Klagenfurt (APA) - Am Landesgericht Klagenfurt ist am Donnerstag ein Prozess gegen einen 34-jährigen ehemaligen Kinderbetreuer fortgesetzt worden. Dem Mann wird vorgeworfen, Kinderpornos aus dem Internet heruntergeladen zu haben, außerdem soll er derartige Fotos von seiner Tochter angefertigt haben. Die Verhandlung wurde auf kommenden Montag vertagt.
Der Mann hat gestanden, zahlreiche Kinderpornos besessen zu haben. Zu den weiteren Vorwürfen bekannte sich der 34-Jährige aber nicht schuldig. So wirft ihm seine heute 14-jährige Tochter vor, dass er solche Fotos auch von ihr angefertigt habe. Sie habe diese durch Zufall auf dem Computer ihres Vaters entdeckt. Ein weiterer Vorfall soll sich vor etwa vier Jahren ereignet haben. Nach Aussage des Mädchens sei der Angeklagte mit der damals Zehnjährigen nach Salzburg gefahren, wo er sie in einem Wald einem fremden Mann für Nacktfotos überlassen habe. Das bestritt der Angeklagte aber vehement: Kinderpornos von seiner Tochter gebe es nicht und bei dem angegebenen Fotoshooting sei ein Fotograf von einer Modelagentur dabei gewesen, die Fotos seien an einem öffentlichen Ort gemacht worden.
Bei ihrer Einvernahme, die per Video in den Verhandlungssaal übertragen wurde, wiederholte die 14-Jährige am Donnerstag ihre Vorwürfe gegen ihren Vater. Sie erzählte von den Fotos, die sie auf dem Computer ihres Vaters gefunden haben will. Auf einigen davon sei sie selbst zu sehen gewesen, es habe sich bei den Aufnahmen um Nacktfotos gehandelt. Auf Nachfrage der Sachverständigen, ob sie denn ihr Gesicht auf den Bildern gesehen hätte, antwortete sie: „Ich glaube, aber ich bin mir nicht sicher.“ Die 14-Jährige wiederholte auch ihre Vorwürfe gegen ihren Vater, was das Treffen mit dem fremden Fotografen angeht.
Nach der Aussage des Mädchens erörterte die Sachverständige ihre Erkenntnisse - sie hatte die Aufgabe, die Aussagetüchtigkeit, -zuverlässigkeit und -qualität der 14-Jährigen zu untersuchen. Immer wieder rückte sie den Sorgerechtsstreit der Eltern ins Bild: „Allein schon daraus ergibt sich die Überprüfung der Suggestionshypothese“, erklärte die Sachverständige, warum auch eine mögliche Beeinflussung untersucht werde. Wichtig sei hier die Erinnerungsstabilität: Nach einem Erlebnis sei die Erinnerung daran konstant, während sich suggerierte Erinnerungen immer weiterentwickeln und sich stets verändern würden: „Es ist dabei häufig so, dass die Erinnerungen immer gravierender werden.“
Was die Aussagen zu den Fotos angeht, die sie am Computer gesehen haben will, sei die Aussage im Verlauf „inkonstant gestaltet“. So habe sie vor der Polizei angegeben, auf den Fotos ganz nackt gewesen zu sein, bei einer Untersuchung durch die Sachverständige habe sie aber angegeben, nicht ganz nackt gewesen zu sein. Andererseits hätten Details, die zum „Kerngeschehen“ zählen und die sie erst erwähnt hatte, in folgenden Aussagen gefehlt. „Seit der Geburtsstunde der Aussage hat sich diese maßgeblich erweitert und erschwert“, sagte die Sachverständige. Und: „Man sieht deutlich, dass es sich um keinen kontinuierlichen, sondern diskontinuierlichen Aussageverlauf handelt, was regeltypisch ist für suggerierte Erinnerungen.“
Zum Fotoshooting mit dem fremden Fotografen im Wald sei es nicht auszuschließen, dass es bei der 14-Jährigen zu einer „Vermengung von Ereignissen“ gekommen war. So sei sie tatsächlich einmal in einem Wald fotografiert worden, allerdings voll bekleidet, die Fotos liegen dem Gericht auch vor. „Die Umgebungsbedingungen im Wald waren sehr detailliert geschildert.“ Die angeklagten Schilderungen seien im Vergleich zu den Nebendetails aber „sehr schwach, sie wirkten fast auswendig gelernt“, so die Gutachterin.
Mehrfache Gespräche, so die Sachverständige, könnten suggerierte Erinnerungen verstärken. „Mit der Vermittlung von negativen Stereotypen, wenn zum Beispiel vermittelt wird, dass der Kindesvater negativ ist, werden suggerierte Erinnerungen immer stabiler. Im konkreten Fall, weil die Plausibilität für negative Erinnerungen steigt.“ Zusammenfassend könne man von instabilen Erinnerungsspuren sprechen: „Die Suggestions-Hypothese und die Fantasie-Hypothese sind nicht mehr zurückzuweisen.“
Die Verhandlung wurde auf kommenden Montagnachmittag vertagt.
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