Raumordnungsnovelle: Tiroler Gemeinnützige orten reine „Panikmache“
Die Sozialwohnbauträger würden durch die Raumordnungsnovelle nicht bevorzugt, hält Obmann Mariacher Kammer und Gewerblichen entgegen. SP für härtere Mittel.
Von Manfred Mitterwachauer
Innsbruck –Für die IG Wohnen mit rund 40 gewerblichen Bauträgern ist die Raumordnungsnovelle von Schwarz-Grün fragwürdig. Wie berichtet, wirft Sprecher und Zima-Chef Alexander Wolf der Landesregierung vor, damit nicht nur die Gewerblichen zu diskriminieren, sondern anstatt Bauland zu mobilisieren Grund und Boden in Tirol weiter zu verteuern und „in Wahrheit die Tür zur Spekulation noch mehr zu öffnen“. Auch Wirtschafts- und Landwirtschaftskammer üben Kritik an der Reform.
Erwartungsgemäß fiel gestern dann auch die Reaktion der gemeinnützigen Bauträger Tirols auf die Attacke der IG Wohnen sowie der Wirtschaftskammer aus. Dass die Raumordnungsnovelle gar das Wohnen im Lande noch teurer machen würde, ist für den Obmann der Gemeinnützigen und Tigewosi-Geschäftsführer Franz Mariacher schlicht „Panikmache“. Er verteidigt das Vorhaben der Regierung, dass Gemeinden künftig einen gewissen Anteil an Vorbehaltsflächen für den objektgeförderten Wohnbau in den jeweiligen Raumordnungskonzepten ausweisen müssen. Der Vorwurf, dass damit die Sozialwohnbauträger einen Vorteil hätten, laufe ins Leere, so Mariacher: „Der Zugang zur Objektförderung steht nach wie vor allen Bauträgern offen.“ Mariacher veweist auf ähnliche Maßnahmen in anderen Bundesländern. Für ihn ein Indiz, dass „Tirol auf dem richtigen Weg ist“. Den Gewerblichen ruft Mariacher den Ausgangspunkt der Reform in Erinnerung: „Wenn sich auch der Mittelstand in Tirol kaum mehr eine freifinanzierte Wohnung zu leisten vermag, bedeutet dies, dass der Markt in diesem Bereich nicht mehr funktioniert.“
Ob der Anzahl an „Blockierern“ der Novelle ist auch Grünen-Klubobmann Gebi Mair erstaunt. Ihnen wirft er vor, mit fadenscheinigen Argumenten zu hantieren. Erstmals stünden Gemeinden nun in der Pflicht, solche Vorbehaltsflächen auszuweisen – erfolge dies nicht, werde dies die Landesregierung tun: „Das stärkt die überörtliche Raumordnung.“ Und mache letztlich Wohnen billiger. Umso mehr tritt Mair „für einen umgehenden Beschluss des Gesetzes ein“.
Anders sieht das SP-Wohnbausprecherin LA Elisabeth Blanik. Sie pflichtet in den kritisierten Punkten der IG Wohnen und der Kammer bei: „Eine Mobilisierung kann nur stattfinden, wenn auch bereits gewidmetes Bauland mit einer Bebauungsfrist belegt wird.“ Ob fünf oder zehn Jahre – darüber könne man diskutieren. Rückwidmungen hält Blanik indes als Drohmaßnahme für nicht adäquat: „Das muss bis zur Zwangsversteigerung gehen.“ So wie es laut Blanik eben auch schon im Grundverkehr der Fall sei. Ebenso könnte Blanik gut damit leben, würden die Vorbehaltsflächen lediglich auf den geförderten und nicht nur den objektgeförderten Wohnbau abzielen.
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