EU-Wahl in Großbritannien - EU-Kommission greift nicht ein

London/Brüssel (APA) - Die EU-Kommission sieht keine Veranlassung tätig zu werden, nachdem viele EU-Bürger beklagt haben, durch Auflagen der...

London/Brüssel (APA) - Die EU-Kommission sieht keine Veranlassung tätig zu werden, nachdem viele EU-Bürger beklagt haben, durch Auflagen der britischen Regierung an der Teilnahme an den EU-Wahlen in Großbritannien gehindert worden zu sein. „Die Organisation und Durchführung liegt in der Verantwortung und im Zuständigkeitsbereich der nationalen Behörden“, sagte eine Kommissionssprecherin am Freitag in Brüssel.

Es sei immer besorgniserregend für die EU, wenn Unionsbürger ihr Wahlrecht nicht ausüben könnten, ein Vertragsverletzungsverfahren sei jedoch nur bei systematischen Verstößen vorgesehen, erklärte die Sprecherin. In der Europäischen Union gebe die EU-Richtlinie 39/109/EC vor, dass die Mitgliedsländer sicherzustellen haben, dass EU-Bürger ihr Wahlrecht wahrnehmen können.

Die nationalen Behörden seien verpflichtet, EU-Bürger auf ihrem Territorium in einem angemessenen Zeitraum und in angemessener Form zu informieren, wie sie dieses ausüben können. Wie nach vergangenen Wahlen werde die EU-Kommission einen Bericht erstellen, der die Durchführung der Wahlen in den EU-Ländern bewerte und die daraus gewonnenen Erkenntnisse festhalte.

Unter dem Schlagwort #DeniedMyVote (zu Deutsch: „Mein Stimmrecht wurde verweigert“) hatten sich am Donnerstag laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in sozialen Medien die Klagen von EU-Bürgern gehäuft, die in Großbritannien nicht an der Europawahl teilnehmen durften. EU-Bürger im Vereinigten Königreich waren dazu verpflichtet gewesen, ein Formular abzugeben, in dem sie versicherten, nicht in ihrem Heimatland abzustimmen. Informationen darüber seien aber bei vielen zu spät oder gar nicht angekommen, lautete der Vorwurf.

Der britischen Wahlkommission zufolge ist der Grund dafür die kurzfristige Bekanntgabe der Regierung, dass Großbritannien trotz der Austrittspläne an der Wahl zum Europaparlament teilnehmen werde. Die Regierung von Premierministerin Theresa May hatte erst am 7. Mai eingestanden, dass eine Teilnahme an der Wahl nicht mehr abzuwenden sei. May, die am Freitag ihren Rücktritt bekannt gab, hatte bis zuletzt gehofft, ihr Austrittsabkommen noch rechtzeitig vorher durchs Parlament zu bringen.

Das Land hätte eigentlich schon am 29. März aus der EU austreten sollen. Die Frist wurde inzwischen aber bis 31. Oktober verlängert, weil Mays Austrittsabkommen bei drei Anläufen im Parlament keine Mehrheit fand, das Unterhaus aber auch einem ungeregelten Brexit einen Riegel vorschob. Unklar ist, ob die 73 britischen Europaabgeordneten ihre Sitze je einnehmen werden. Nach dem Willen der Regierung soll der Austritt noch vor der konstituierenden Sitzung Anfang Juli vollzogen werden. Ob das gelingt, scheint jedoch zweifelhaft.