Fragen und Antworten zum Brexit nach Mays Rücktrittsankündigung
Brüssel/London (APA/AFP) - Mit ihrer Rücktrittsankündigung hat die britische Premierministerin Theresa May den Weg für einen Nachfolger frei...
Brüssel/London (APA/AFP) - Mit ihrer Rücktrittsankündigung hat die britische Premierministerin Theresa May den Weg für einen Nachfolger freigemacht. Was bedeutet das für den Brexit?
Wie ist der Stand?
Die Briten haben vor drei Jahren in einem Referendum knapp für den EU-Austritt gestimmt. Im November vergangenen Jahres einigten sich die EU und London auf ein Austrittsabkommen. May schaffte es aber auch in drei Anläufen nicht, den Brexit-Vertrag durch das Unterhaus zu bekommen. Das Austrittsdatum wurde deshalb vom 29. März auf den 31. Oktober verschoben. Ein früherer Austritt ist bei dieser „flexiblen“ Verschiebung aber grundsätzlich möglich.
Ist eine weitere Verschiebung wahrscheinlich?
May hat ihren Rücktritt als Parteichefin der konservativen Tories für 7. Juni angekündigt. Dann beginnt ein mehrwöchiger Prozess, um einen Nachfolger zu finden, der sie letztlich auch im Amt des Premierministers ablösen würde. Geplant ist das laut den Tories bis zum 20. Juli. Dann bleiben einem Nachfolger rund drei Monate, um eine Brexit-Lösung zu finden.
„Arbeitshypothese“ der EU sei weiter, „dass der Brexit am 31. Oktober stattfinden wird“, sagte eine Kommissionssprecherin auf die Frage einer weiteren Verschiebung. Würde ein May-Nachfolger aber erneut Verhandlungen über die Austrittsbedingungen beginnen, könnte die Zeit schnell knapp werden. EU-Ratspräsident Donald Tusk hatte schon nach der letzten Verlängerung einen weiteren Aufschub nicht ausgeschlossen.
Steigt die Gefahr eines chaotischen Austritts ohne Abkommen?
Die spanische Regierung warnte umgehend nach Mays Rücktrittsankündigung, ein sogenannter No-Deal-Brexit sei jetzt „fast unmöglich zu verhindern“. Die Wahrscheinlichkeit ist jedenfalls groß, dass Mays Nachfolger ein Brexit-Hardliner wie Ex-Außenminister Boris Johnson wird. Er könnte die Option eines ungeordneten Austritts ohne Abkommen wieder auf die Tagesordnung setzen.
Dies hatte das Unterhaus Mitte März mit 312 zu 308 Stimmen aber abgelehnt. Die EU bekräftigte am Freitag, sie sei auf alle Szenarien vorbereitet. Eine Kommissionssprecherin verwies auf eine Reihe vorbereiteter Notfallmaßnahmen, welche die Folgen eines ungeregelten Brexit für Bürger und Wirtschaft abfedern sollen.
Könnte der Brexit noch abgesagt werden?
Für London besteht bis zum Austrittsdatum jederzeit die Möglichkeit, den Brexit-Antrag ohne Zustimmung der EU einseitig zurückzuziehen. May hatte dies immer abgelehnt und vor „katastrophalen“ Folgen für die britische Demokratie gewarnt, wenn das Brexit-Referendum von 2016 missachtet würde. Für einen Brexit-Hardliner an der Spitze der Londoner Regierung dürfte das erst recht keine Option sein.
Und wie stehen die Chancen auf ein zweites Referendum?
Zu Mays letztem Manöver vor ihrer Rücktrittsankündigung gehörte, der oppositionellen Labour-Opposition doch ein zweites Referendum in Aussicht zu stellen. Doch selbst dort ist ein solches Vorgehen umstritten. Die meisten Abgeordneten im Unterhaus betrachten ein solches Vorgehen als Verrat am Wähler.
Was bedeutet Mays Rücktrittsankündigung für die EU-Wahl?
Es ist nun klar, dass die Briten nicht mehr vor der konstituierenden Sitzung des neuen Europaparlaments am 2. Juli aus der EU austreten. Damit werden die bei der Europawahl gewählten 73 britischen EU-Abgeordneten tatsächlich ihre Mandate wahrnehmen. Für EU-Vertreter ist problematisch, dass sie mit rund zehn Prozent aller Stimmen dann Mitte Juli beträchtlichen Einfluss auf die Wahl des künftigen EU-Kommissionspräsidenten haben.
Auch die gesetzgeberische Arbeit des Parlaments könnte zunächst eine ganz andere Richtung nehmen. Denn mit britischen Vertretern im Parlament wird sich die ohnehin voraussichtlich steigende Zahl der europaskeptischen Abgeordneten weiter erhöhen. In einer Umfrage vom Mittwoch kam die Brexit Party von EU-Gegner Nigel Farage sogar auf 37 Prozent und war damit stärkste Kraft bei der EU-Wahl in Großbritannien.
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