„Zukunftsplan Pflege“ - Burgenland novelliert Sozialhilfegesetz

Eisenstadt (APA) - Im Burgenland will die rot-blaue Koalition das Sozialhilfegesetz novellieren, um die Basis zur Umsetzung des „Zukunftspla...

Eisenstadt (APA) - Im Burgenland will die rot-blaue Koalition das Sozialhilfegesetz novellieren, um die Basis zur Umsetzung des „Zukunftsplan Pflege“ zu schaffen. Weiters sollen Leistungen für Menschen mit Behinderungen ausgeweitet und die Freizeitassistenz neu geregelt werden, teilten Soziallandesrat Christian Illedits (SPÖ), FPÖ-Klubobmann Geza Molnar und SPÖ-Sozialsprecher Christian Drobits am Freitag mit.

Für Angehörige, die einen Verwandten der Pflegestufen 3 bis 5 betreuen, wird die Möglichkeit geschaffen, sich anstellen zu lassen, erläuterte Illedits. Die pflegebedürftige Person schließt dabei einen Vertrag mit einer vom Land in Form einer GmbH einzurichtenden Pflegegesellschaft ab und teilt dem Land selbst oder durch den Sachwalter mit, dass ein Angehörige die Pflege übernimmt.

Voraussetzung für eine Anstellung sei die Ausbildung zur Heimhilfe. Pflegende Angehörige müssen dafür binnen eines Jahres den Nachweis erbringen. Der theoretische Teil der Ausbildung werde etwa von Berufsförderungsinstituten angeboten. Die Pflege des Angehörigen könne bereits zum Teil als Praxis angerechnet werden. Der Rest der Ausbildung erfolge bei stationären, teilstationären oder mobilen Diensten.

Eine Anstellung könne mit einer Wochenarbeitszeit von 20, 30 oder 40 Stunden erfolgen. Bezahlt werden soll bei einer Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche ein Mindestlohn von 1.700 Euro Netto, so Illedits. Der Mindestlohn soll künftig für alle Träger von Pflegeeinrichtungen Voraussetzung sein, damit das Land mit ihnen eine Tagsatzvereinbarung abschließt.

Mit dem Modell der Anstellung für pflegende Angehörige betrete man Neuland, stellte Molnar fest. Vorgesehen sei daher eine Evaluierung bis spätestens 31. März 2022. Danach werde entschieden, ob des Gesetz unverändert bleibe, adaptiert werde oder ob es - wovon man nicht ausgehe - mit 31. Oktober 2022 auslaufen soll.

Die Persönliche Hilfe solle dahin gehend erweitert werden, dass es eine Integrationsbegleitung gibt, erläuterte Drobits. Neu geregelt werde auch der Bereich der Freizeitassistenz, für die eine eigene rechtliche Basis geschaffen werde. Damit soll Menschen mit Behinderung auch in der Freizeit die Möglichkeit geboten werden, ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu führen. In die Novelle eingearbeitet wird auch die vom Bund schon im Vorjahr vollzogene und von den Ländern schon in der Praxis umgesetzte Pflegegeld-Abschaffung.

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