Schwurgericht um Todesstich bei Innsbrucker Bogenmeile
Für die Innsbrucker Staatsanwaltschaft ist der tragische Mordfall vom November gelöst. Ein Einweisungsantrag gegen den verdächtigen unzurechnungsfähigen Afghanen wird eingereicht.
Von Reinhard Fellner
Innsbruck –Am 24. November feierte eine neunköpfige Gruppe aus Vorarlberg den Geburtstag eines der Burschen in Innsbruck. In einem Bogenlokal stieß man auf den Jubilar an und wollte schon weiter ins Stadtinnere ziehen. Am südlichen Ende der Bogenmeile trafen die Burschen dann auf eine Person, welche die Gruppe kurz begleitete. An der Kreuzung Ing.-Etzel-Straße/Museumstraße schrie der Letzte der Gruppe plötzlich laut um Hilfe, sank auf die Knie und verblutete wenig später in der Klinik. Laut Obduktionsgutachten hatte jemand dem Vorarlberger von hinten mit einer vier Zentimeter breiten Klinge in den Hals gestochen. Der Stich hatte dabei die Luftröhre und die Halsvene durchtrennt.
Für die Innsbrucker Staatsanwaltschaft ist der tragische Fall gelöst. Sie hat nunmehr einen Antrag auf Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gegen einen von Anfang an verdächtigen afghanischen Staatsbürger eingebracht – es gilt die Unschuldsvermutung.
Staatsanwalt Thomas Willam auf Anfrage der TT: „Wir gehen vom Tatbild des Mordes aus. Die psychiatrische Gutachterin stellte jedoch bei dem 25-Jährigen eine psychische Erkrankung mit Gefährlichkeitsprognose fest, sohin die Geschworenen über eine Anstaltseinweisung befinden müssen.“
Dass es sich bei dem Afghanen tatsächlich um die ominöse zehnte Person auf den Überwachungsvideos handelt, steht für die Staatsanwaltschaft indes fest. Entgegen des bisherigen Vorbringens des Betroffenen, dass er gar nicht am Tatort gewesen sei, schließt die Anklagebehörde in einer Zusammenschau von Beweismitteln auf Täterschaft. Staatsanwalt Willam: „Angaben des Opfers und eines Begleiters weisen auf den Betroffenen ebenso hin wie die Auswertungen aller Überwachungsvideos und ein extra eingeholtes anthropometrisches Gutachten.“
Laut letzterem Gutachten sei es sehr wahrscheinlich, dass die Person auf den Videos anhand Bewegungsabläufen und Körperanatomie (1,60 Meter groß) der Verdächtige ist. Dieser soll sich zudem widersprüchlich verantwortet und zur Tatzeit nicht in seiner Unterkunft gewesen sein.
Ein allfälliges Motiv für die Tat kam jedoch aus den Ermittlungen nicht hervor, was mit der Psyche des Verdächtigen zusammenhängen könnte. Ein Verhandlungstermin ist noch nicht anberaumt.