Ibiza-Skandal: Keine Ermittlungen wegen Vorteilsannahme
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft verzichtet auf einzelne Ermittlungen gegen Ex-FPÖ-Chef Strache und Ex-Klubobmann Gudenus. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue laufen aber weiter. Die FPÖ ortet dennoch eine Entlastung.
Wien – Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) verzichtet im Zusammenhang mit dem Ibiza-Video auf Ermittlungen bezüglich Vorteilsannahme der zurückgetretenen FPÖ-Spitzenpolitiker Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus. Es gebe aber „keine einzige Einstellung“, betonte ein WKStA-Sprecher am Donnerstag gegenüber der APA. Die Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Untreue laufen weiter.
Nach Prüfung auf Vorliegen eines Anfangsverdachts habe man lediglich entschieden, bei einzelnen Anzeigen auf die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu verzichten, so der Sprecher. Es geht hier um Vorteilsannahme, konkret geforderte Parteispenden zwischen 500.000 und zwei Mio. Euro für künftige Bauaufträge durch Strache sowie die Übersetzung durch Gudenus ins Russische. Weil solche Vergaben im Juli 2017 aber noch gar nicht in deren Aufgabenbereich lagen, sei kein gerichtlich strafbarer Tatbestand erfüllt, heißt es in der Entscheidung der WKStA.
Aus den veröffentlichten Ausschnitten des Ibiza-Videos werde deutlich, dass Strache der vermeintlichen Oligarchin für eine verdeckte Parteispende bzw. für den Erwerb von Anteilen an der Kronen Zeitung eine Bevorteilung bei der Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen in Aussicht gestellt habe, so die WKStA. Dies tat er aber nur für den Fall einer künftigen Regierungsbeteiligung. Strache und Gudenus seien als Nationalratsabgeordneter bzw. Wiener Vizebürgermeister damals (am 24. Juli 2017) zwar Amtsträger gewesen. Für das zu beeinflussende Amtsgeschäft seien sie aber nicht zuständig gewesen, „sodass eine Strafbarkeit schon auf der objektiven Tatseite scheitert“, so die Begründung.
„Allfällige Gesetzeslücke schließen“
Die Conclusio der WKStA: „Die Forderung einer finanziellen Unterstützung dafür, dass der Täter in die Position des Amtsträgers kommt, verbunden mit dem Versprechen, sich dadurch in der allfällig zu erlangenden Position als Amtsträger beeinflussen zu lassen oder einen allfälligen anderen Amtsträger zu beeinflussen, ist nach der geltenden Gesetzeslage nicht gerichtlich strafbar.“ Nachsatz: „Es wäre Sache des Gesetzgebers, diese – allfällige planwidrige – Lücke zu schließen.“
Auch weitere Vorteilannahme-“Anzeigevorbringen“ gegen FPÖ-Politiker werden von der WKStA nicht weiter verfolgt, so etwa gegen Straches Nachfolger als Parteichef, Norbert Hofer, aber auch gegen die Generalsekretäre Harald Vilimsky und Christian Hafenecker sowie gegen Ex-Innenminister Herbert Kickl. Derzeit keinen Anfangsverdacht auf eine strafbare Handlung sieht die Staatsanwaltschaft auch beim Vorwurf, Kickl habe einen Unternehmer zu FPÖ-Parteispenden über den Verein „Austria in Motion“ aufgefordert.
Vorwurf staatsfeindlicher Verbindung nicht weiter verfolgt
Nicht weiter verfolgt wird zudem der Vorwurf, Strache und Gudenus hätten zusammen mit weiteren FPÖ-Mitgliedern zusammen mit Verantwortlichen von „Großspendern“ eine staatsfeindliche Verbindung gegründet. Keinen Anfangsverdacht sieht die WKStA zudem bei der vorgeworfenen Beleidigung und üblen Nachrede zulasten politischer Mitbewerber, die sich auf bisher unveröffentlichten Teilen des Videos befinden sollen. Einerseits sei dies bloße Spekulation, andererseits wäre dies bereits verjährt, heißt es in der mit 29. August 2019 datierten Entscheidung.
Vilimsky ortet Entlastung Straches
„Dies sei ein Schlag ins Gesicht derer, die mangels Inhalten das Ibiza-Video für einen schmutzigen Wahlkampf ausnutzen wollten“, schreibt FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky in einer Aussendung. Eine erste Entlastung Straches ortete er schon im kürzlich veröffentlichten Buch „Die Ibiza-Affäre“ (was dessen Autoren allerdings vehement in Abrede stellen, Anm.). Nunmehr folge die zweite Entlastung Straches durch die WKStA, so Vilimsky. (APA)