Kärnten widmet zurück, jetzt auch Debatte in Tirol
In Kärnten sind 7739 ha Bauland gewidmet. Dort wird seit dieser Woche eine heftige Debatte über ein rigides Raumordnungsgesetz geführt, die jetzt auch auf Tirol überschwappt.
Innsbruck –Wie umgehen mit gehortetem Bauland? Darüber wird nicht nur in Tirol heftig diskutiert, geht es doch darum, mehr als 3000 ha Baulandreserven zu mobilisieren. In Kärnten sind es sogar 7739 ha Bauland. Dort wird seit dieser Woche eine heftige Debatte über ein rigides Raumordnungsgesetz geführt, die jetzt auch auf Tirol überschwappt. Obwohl erst im Juli eines beschlossen wurde mit verpflichtenden Vorbehaltsflächen für den sozialen Wohnbau.
Das Land Kärnten will seit Jahren als Bauland gewidmete Grundstücke zurückwidmen, wenn nicht innerhalb der nächsten zehn Jahre gebaut wird. Und: Weist eine Gemeinde in ihrer Bauflächenbilanz genügend Baugründe auf, dürfen Neuwidmungen nur dann erfolgen, wenn anderswo ein gewidmetes Grundstück rückgewidmet wird. Das lässt natürlich die Wogen hochgehen, vor allem bei den Bürgermeistern. Der zuständige Kärntner Landesrat Daniel Fellner (SPÖ) argumentiert allerdings mit der notwendigen Mobilisierung von Bauland. „Einerseits, um die Spekulation einzudämmen und zum anderen müssen wir auch die Zersiedelung stoppen“, sagt er gegenüber der TT.
Zugleich verweist Fellner auf die notwendige Einzelfallprüfung, „hier muss genau begründet werden, warum es zur Rückwidmung kommt. Doch wir geben den Bürgermeistern Instrumente in die Hand, damit sie in ihren Gemeinden die Herausforderungen im Wohnbau und für eine geordnete Siedlungsentwicklung meistern können.“
Für die Grünen könnte dieser Ansatz auch in Tirol verfolgt werden. „Kärnten setzt mit der Raumordnungsnovelle einen mutigen Schritt bei der Bekämpfung von spekulativer Baugrundhortung und zeigt damit, dass eine entschädigungsfreie Rückwidmung sehr wohl möglich ist“, betont der Grünen-Klubchef Gebi Mair. Bei 3600 Hektar Baulandreserve und jährlich steigenden Grundstückspreisen sollte man sich gut überlegen, „ob wir ein solches Modell nicht auch in Tirol umsetzen“.
Für Raumordnungsreferent LR Johannes Tratter (VP) ist das kaum vorstellbar. „Unabhängig davon, dass man in meiner Partei politisch zu große Eingriffe ins Eigentum ablehnt.“ Rechtlich seien Rückwidmungen samt Entschädigungen eine Gratwanderung. Auch verwaltungstechnisch aufwändig. Der Spielraum sei sehr groß, die Interessenabwägung äußerst schwierig. „Ich glaube, dass wir mit unserer Novelle und den verpflichtenden Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau den richtigen Weg einschlagen.“ Außerdem sei der Baulandüberhang in den vergangenen Jahren doch um fünf bis zehn Prozent abgeschmolzen. Er liegt laut Johannes Tratter bei rund 3000 Hektar. (pn)