Behörde prüft: Doch wieder Unklarheit um Philippa Straches Mandat
Große Verwirrung in der FPÖ. Nachdem die Partei am Montag entschieden hat, dass Justizsprecher Harald Stefan statt Philippa Strache in den Nationalrat einziehen soll, gibt es jetzt wieder Unklarheit.
Wien — Darüber, ob Philippa Strache ins Parlament einzieht, gibt es doch wieder Unklarheit - obwohl die Landespartei bereits entschieden hat, dass Justizsprecher Harald Stefan über die Landesliste in den Nationalrat einzieht, womit Strache kein Mandat hätte. Doch die Landeswahlbehörde lässt nun prüfen, ob Stefan nicht das Regionalwahlkreismandat zugewiesen werden muss.
Die Frage lasse man nun vom Innenministerium klären, bestätigte Christine Bachofner, die Leiterin der zuständigen Magistratsabteilung 62, am Dienstag Online-Berichte. Man habe die entsprechende Sitzung der Landeswahlbehörde darum auf den Mittwoch vertagt. Im Ministerium bestätigte man wiederum die Anfrage aus Wien. Man werde diese prüfen, hieß es auf APA-Anfrage.
Darf sich Stefan gar nicht entscheiden?
Eigentlich schien alles schon fix zu sein: Die zuletzt als Tierschutzbeauftragte aktive Ehefrau von Ex-Parteichef Heinz-Christian Strache hätte nur Abgeordnete werden können, wenn Stefan das im Wahlkreis Wien Süd errungene Direktmandat und nicht jenes auf der Landesliste annimmt. Da er sich laut FPÖ für letzteres entschieden hat, würde Philippa Strache eigentlich der Einzug verwehrt bleiben. Nun steht im Raum, dass Stefan sich gar nicht entscheiden darf. Möglicherweise ist dies nur zwischen Bundes- und Landesliste möglich.
Strache hatte auf Platz drei der Landesliste kandidiert, Stefan auf dem zweiten Platz. Über die Landesliste werden nur zwei Plätze vergeben. In der Wiener FPÖ wartet man nun ab. Man sei mit der Bundes- und der Landeswahlbehörde in Kontakt, hieß es dort.
Falls die Zuweisung des Regionalwahlkreismandates an Stefan nicht mehr geändert werden kann, könnte Philippa Strache selbst entscheiden. Diese hat ihr Gehalt übrigens nicht als "Tierschutz-Beauftragte" bezogen, sondern offiziell als "Social-Media-Beauftragte" des Klubs. Darüber hinaus konnte die FPÖ auf APA-Anfrage nicht sagen, wie das derzeitige Arbeitsverhältnis der Ehefrau von Heinz-Christian Strache mit dem freiheitlichen Klub oder der Partei aussieht. Zuletzt war berichtet worden, sie habe 9500 Euro monatlich verdient - selbst als sie in Karenz war, wie ein Freiheitlicherder APA berichtete.
Postings von Heinz-Christian Strache sorgen für Wirbel
Die Wiener FPÖ hatte am Montag entschieden, Philippa Strache kein Nationalratsmandat zukommen zu lassen, bis die Vorwürfe des Spesenmissbrauchs gegen das Ehepaar geklärt sind. Daraufhin teilte Heinz-Christian Strache auf Facebook einen Artikel der - von Sinoamerikanern gegründeten - Zeitung "epochtimes.de" über angeblich gute Chancen einer eigenen Strache-Partei.
Auch eine weiterer Post von Heinz-Christian Strache sorgte für Spekulationen: Philippa sei die Social-Media-Expertin der FPÖ gewesen, "welche unsere moderne Kommunikation (Facebook, Twitter, Instagram) auf Platz 1 in der politischen Landschaft gebracht hat", schrieb er und weiter: "Genauso wie man mir meine Fanseite heute neidig ist, welche mein persönliches Eigentum ist und ich nunmehr einklagen will!"
Kunasek will Frieden schließen
Dass das Ehepaar Strache eine eigene Liste gründen will, glaubt der stellvertretende FPÖ-Parteichef Mario Kunasek nicht. Man müsse mit dem ehemaligen Parteichef Frieden schließen, sagte er im Ö1-"Morgenjournal". Philippa Strache habe jedenfalls für die Partei "gute Arbeit geleistet" .
Politikwissenschafter: Mandatsturbulenzen selbst eingebrockt
Die Turbulenzen mit dem Strache-Mandat dürfte sich die FPÖ selbst eingebrockt haben. Hätte sich Stefan rechtzeitig, also vor der Mandatszuteilung durch die Landeswahlbehörde, von der Regionalwahlkreisliste streichen lassen, wäre das jetzige Problem der FPÖ nicht entstanden, sagte der Grazer Politikwissenschafter Klaus Poier am Dienstag. Laut Nationalrats-Wahlordnung kann man zwar zwischen der Annahme eines Bundes- oder Landesmandats wählen, nicht aber zwischen einem Grundmandat auf Regionalwahlkreisebene und einem Landesmandat.
"Der Wortlaut der Bestimmung ist relativ klar, die Systematik auch", sieht Poier hier keinen Interpretationsspielraum. Bis jetzt sei das nie ein Thema gewesen; vermutlich, weil sich die Frage unmittelbar nach einer Wahl noch nicht gestellt habe. Auch ihm selbst sei die Bestimmung bisher nicht bekannt gewesen, so der Politikwissenschafter.
Ein Verzicht auf das Mandat könnte jetzt möglicherweise noch einen Rechtsweg eröffnen, um die Frage gerichtlich zu klären, meinte er. Stefan selbst war trotz mehrmaligen Versuchs für die APA nicht erreichbar. (TT.com, APA)