Ertappter Wilderer hob Gewehr gegen Jäger: 31-Jähriger verurteilt
Wilderergeschichten sind in Tirol kein Mythos vergangener Zeiten. Immer wieder kommt es zu Prozessen wegen „Eingriffs in fremdes Jagdrecht"....
Wilderergeschichten sind in Tirol kein Mythos vergangener Zeiten. Immer wieder kommt es zu Prozessen wegen „Eingriffs in fremdes Jagdrecht". Ein besonders krasser Fall hatte sich im Mai im Raum Telfs ereignet. Damals ließ sich ein 31-Jähriger in der Dämmerung von seiner Freundin zu einer Wiese fahren, welche bei Eingeweihten für hohes Gamsaufkommen bekannt ist. Mit im Kofferraum: ein Gewehr mit Schalldämpfer, das an eine Waffenberechtigung gebunden ist. Schon bald traf der Wilderer — mitten in der Schonzeit — auf eine trächtige Gams. Ein Schuss und schon war das Wild erlegt. Banales Motiv: „Ich wollt' die Gams mit der Freundin essen!", bekannte der gestern wegen schwerer Nötigung, Vergehen nach dem Waffengesetz und schweren Eingriffs in fremdes Jagdrecht Angeklagte vor Richterin Sandra Presslaber.
Zum Wildbret kam es aber nicht. Befand sich doch auch der Sohn des Jagdpächters im Revier und forderte den Wilderer auf, sofort das Gewehr fallen zu lassen. Der 31-Jährige antwortete darauf dem Jäger mit angelegtem Gewehr mehrfach, dass er verschwinden solle, ansonsten er erschossen werde. Nachdem sich der Bedrohte hinter einem Traktor verschanzen konnte, rief dessen Begleitung die Polizei. Indes hatte der Wilderer die tote Gams mit ihrem Kitzlein auf der Wiese zurückgelassen und war in den Lieferwagen eines per Handy herbeigerufenen Freundes geflüchtet. Bald geriet der Wagen in eine Straßensperre. Die Einheit Cobra holte den Wilderer später aus dem Laderaum des Transporters. Für „den Blödsinn" ergingen gestern nicht rechtskräftig neun Monate Haft — umgewandelt in zur Hälfte bedingte 4860 Euro Geldstrafe. 3400 Euro Schadenersatz für die Gams und Anwaltskosten wurden schon beglichen. Die Mitangeklagten (Freundin, Transporterfahrer und Gewehreigentümer) kamen mit Diversionen von zweimal 1000 und einmal 900 Euro davon.
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Zur Hälfte bedingte 1200 Euro Geldstrafe ergingen gestern nicht rechtskräftig über einen 75-Jährigen, dessen Lebensweg bisweilen mit Dornen gespickt war. Besonders mit der Justiz vertrug sich der Mann nie so gut. Diesmal leistete er der Polizei im Zuge seiner Delogierung Widerstand. (fell)