Tirol

Justierbedarf bei Betreuung der Kleinsten in Tirol

Die Förderrichtlinien des Landes müssten nachgebessert werden, fordern die NEOS. Landesrätin Palfrader hat dafür ein offenes Ohr.
© iStock

NEOS fordern Änderung bei Förderung der Personalkosten und Rechtsanspruch auf Betreuungsplatz. Landesrätin Beate Palfrader (VP) lässt Gesetz evaluieren.

Von Manfred Mitterwachauer

Innsbruck –Die Kinderkrippenabrechnung macht Markus Moser sicher: das Gesetz gehört geändert. Noch hat der NEOS-Bürgermeister von Mils bei Imst keine eigene Kinderkrippe. Das Angebot wird durch eine Kooperation mit der Nachbargemeinde Schönwies abgedeckt. Abzüglich der Landesförderung (den Elternbeitrag noch nicht eingerechnet) verblieben der Gemeinde pro betreutem Kind vormals noch 2156 Euro an Betreuungskosten im Jahr. Mit Eröffnung einer zweiten Gruppe erhöhte sich der Betrag auf 2845 Euro. Schuld daran seien die Förderrichtlinien im Kinderbetreuungsgesetz für das gesetzlich vorgeschriebene Personal. Die erste Gruppe wird höher vom Land gefördert als jede zusätzliche Gruppe. „Das ist für die Gemeinden kein Anreiz zum Ausbau“, sagt Moser. Das Gesetz schreibt aber den Versorgungsauftrag vor. Moser lässt jetzt eine eigene Kinderkrippe planen.

NEOS-Landeschef Dominik Oberhofer stimmt der Kritik zu: „Das Gesetz ist gut, aber eben nur so lange, bis man zur Finanzierung kommt.“ Per Dringlichkeitsantrag werden die NEOS im kommenden Landtag eine Änderung in der Tiroler Elementarpädagogik einfordern. Jede Gruppe (egal ob Krippe oder Kindergarten) soll gleich hoch gefördert werden. Bestenfalls sollte das Land die Personalkosten zur Gänze übernehmen. Auch jene der privaten Einrichtungen, sofern der Ausbildungsgrad des Personals vergleichbar sei. Weiters, so die NEOS-Forderung, sollte künftig im Land ein Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz geschaffen werden. Allen Ausbau-Rufen der Landesregierung (und auch dem Gesetz) zum Trotz sei die „Realität mancherorts eine völlig andere“.

Landesrätin Beate Palfrader (VP) hält fest, dass man mit der damaligen Gesetzesnovelle und den eingeführten Pauschalförderungen samt Gruppenabstufungen gerade eben die finanzschwachen Kleingemeinden bevorteilen wollte. Denn genau diese hätten meist nur eine Gruppe. Dennoch werde die Treffsicherheit evaluiert. Diese werde gerade vorbereitet. „Anpassungen kann ich mir durchaus vorstellen“, so Palfrader. Eine neuerliche Novelle könnte im Juni-Landtag 2020 beschlossen werden. Und auch ein Rechtsanspruch werde „geprüft“, ob dies sinnvoll und leistbar sei. Das habe man im Regierungspakt vereinbart.

Verwandte Themen