Hochzillertal: Benützung von Skipiste durch Behörde untersagt
Behörde verbietet vorbeugend Verwendung einer ille-gal errichteten Piste im Skigebiet Hochzillertal. Heinz Schultz sucht jetzt nachträglich um Bewilligung an.
Von Peter Nindler
Innsbruck, Schwaz –Die Geschichte schlägt zur Unzeit auf, wieder einmal wird in einem Tiroler Skigebiet ohne Genehmigung gebaut. Bereits im Vorjahr sorgten Bauarbeiten am Pitztaler Gletscher für helle Aufregung und lösten heftige Debatten im Land aus. Ein Skiweg am Grat des Hinteren Brunnenkogels wurde ohne naturschutzrechtliche Bewilligung massiv verbreitert, die ursprüngliche Gratkulisse teilweise unwiederbringlich zerstört. Damals untersagte die Bezirkshauptmannschaft Imst die Benützung des Skiwegs. Daraufhin suchten die Pitztaler Gletscherbahnen um Genehmigung an und erhielten sie auch. Tourismusreferent und Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) war stinkesauer, denn die Landespolitik debattierte gerade intensiv über das neue Skigebiets- und Seilbahnprogramm.
Im Zillertal, genauer gesagt im Skigebiet Hochzillertal von Seilbahnunternehmer Heinz Schultz, beschäftigt eine Skiroute aktuell seit Wochen die Behörden. Von der Bergstation der 10er-Gondelbahn Wimbachexpress haben die Betreiber nämlich in Richtung Sonnenjet eine neue Skipiste errichtet. Allerdings konsenslos, wie sich jetzt herausgestellt hat. Die Behörden wurden jedenfalls vor vollendete Tatsachen gestellt. Die Bauarbeiten konnten nicht einmal mehr eingestellt werden, weil sie bereits fertig waren. Trotzdem: Wie die Bezirkshauptmannschaft Schwaz gegenüber der TT bestätigt, hat sie die Verwendung der gegenständlich illegal errichteten Piste vorbeugend untersagt. Derzeit gibt es allerdings noch keinen Skibetrieb.
Wie im Pitztal haben die Betreiber bei der Behörde um nachträgliche Bewilligung angeklopft. Bereits nächste Woche soll es darüber Gespräche geben. In einer Stellungnahme der Schultz-Gruppe heißt es dazu: „Für das neue Bergrestaurant Albergo wurden im heurigen Sommer die Strom- und Wasserversorgung ausgebaut. Sämtliche Bauarbeiten wurden auch behördlich genehmigt.“ Im Zuge dessen sei auch die ursprüngliche Skiroute für einen regulären Skibetrieb vorbereitet worden. „Das Genehmigungsverfahren dazu ist derzeit im Laufen. In der Zwischenzeit bleibt die neue Piste gesperrt.“
Der stellvertretende Umweltanwalt Walter Tschon begrüßt das Vorgehen der BH Schwaz. „Ich sehe den Bescheid als klares Signal, dass grundsätzlich derartige Vorgangsweisen nicht geduldet werden (dürfen) und ein rasches und konsequentes Handeln der jeweiligen Behörden erfordern.“ Es gebe hier keinen Ermessensspielraum, und unabhängig davon sei ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten.