Gletscherehe Ötztal-Pitztal: Verhandlung zum UVP-Verfahren verschoben
Da bis Ende letzter Woche noch nicht alle nötigen Gutachten vorlagen, um mit der mündlichen Verhandlung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beginnen zu können, verschiebt sie sich auf Jänner.
Innsbruck — Ob die Tiroler Gletscherskigebiete Pitztal und Ötztal zusammengeschlossen werden dürfen, bleibt noch länger offen. Wie das Land Tirol am Montag mitteilte, lagen bis Ende vergangener Woche noch nicht alle nötigen Gutachten vor, um mit der mündlichen Verhandlung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beginnen zu können.
Als voraussichtlicher Verhandlungsbeginn wurde nun der 22. Jänner 2020 genannt. „Damit soll eine angemessene Vorbereitungszeit sowohl für die Verfahrensparteien als auch für die Behörde gewährleistet werden", begründete das Land die Terminänderung. Zuvor hatte es geheißen, die mündliche Verhandlung solle Anfang Dezember stattfinden.
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Mündliche Verhandlung Ende Jänner
Die Abteilung Umweltschutz tritt hier als zuständige UVP-Behörde auf. Die noch fehlenden Gutachten werden in das Gesamtgutachten — das Umweltverträglichkeitsgutachten — eingearbeitet. Nach der mündlichen Verhandlung wird, abhängig von deren Ausgang, entschieden, „ob und welche ergänzenden Verfahrensschritte notwendig sind, ehe der UVP-Bescheid erlassen werden kann", hieß es weiter. Die Projektunterlagen wurden bereits 2016 zur Prüfung eingereicht.
Der Zusammenschluss der beiden Gletscherskigebiete hatte in der vergangenen Woche für Aufregung gesorgt. Eine Online-Petition, die sich gegen das Projekt ausspricht, zählt mittlerweile über 134.900 Unterschriften. Eine Allianz bestehend aus WWF, Alpenverein und Naturfreunde wehrt sich ebenfalls gegen die Fusion. Die Projektbewerber dagegen sahen eine gezielte Verbreitung von Falschinformationen über das Projekt seitens der Gegner. Eine Plattform, bestehend aus Pitztaler Jungunternehmern, spricht sich ebenso für die „Gletscherehe" aus. (APA/TT.com)