RA Mag. Martin J. Moser

Richtiges Verhalten nach Schiunfällen

Wintersportunfälle werfen eine Reihe von Rechtsfragen auf.
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Die optimale Reaktion nach Schiunfällen zu überlegen, lohnt sich – Alpinunfallexperte und Rechtsanwalt Martin J. Moser klärt auf:

Was ist nach einem Schiunfall mit Verletzungsfolge und/oder Vermögensschäden zu tun?

Moser: Nach Schiunfällen hat man Probleme, den oft beträchtlichen Schaden ersetzt zu bekommen, wenn man keine Beweise für die eigene Sichtweise hat. Daher wichtig: Namen, Telefonnummern, Adressen des Unfallgegners und vor allem von Zeugen notieren und Fotos oder Videos, zumindest aber Skizzen der Unfallstelle anfertigen.

Wer muss wann für Schäden aufkommen?

Moser: Haftungsansprüche bestehen natürlich nur dann, wenn jemand einen „vorwerfbaren Fehler" gemacht hat. Beurteilungskriterium sind unter anderem die FIS-Regeln oder der Pistenordnungsentwurf (POE), welche aber keine Gesetze oder Gewohnheitsrecht darstellen. Daher gilt: Im Einzelfall ist immer rechtlicher Rat einzuholen, bevor eine Entscheidung über das weitere Vorgehen getroffen wird. Das unverzügliche Aufklärungsgespräch bei einem spezialisierten Anwalt ist also wichtig! Nach einem Kreuzbandriss legt man sich ja auch nicht ohne vorherige ärztliche Beratung auf den Operationstisch.

Muss man als Schädiger selbst für den Schaden aufkommen?

Moser: Um die oft tragischen Verletzungsfolgen (Dauerfolgen) von Schiunfällen auszugleichen, bestehen meistens Haftpflichtversicherungen. Diese verhindern häufig, dass mit eigenem Vermögen zu haften ist. Man darf allerdings nicht vergessen, dass bei Personenschäden auch strafrechtliche Konsequenzen folgen können.

Was muss bei Aussagen als Geschädigter, Verletzter oder Unfallgegner beachtet werden?

Moser: Bereits vor der Aussage bei der Polizei muss der spezialisierte Anwalt kontaktiert werden, auch um die mit einer Vernehmung verbundene Drucksituation zu entspannen. In den späteren Auseinandersetzungen (meist) mit Versicherungen, Gerichten etc. sind oft ungenau protokollierte Aussagen der Unfallopfer oder der Verursacher problematisch, werden manchmal „umgedreht". Korrigierte Aussagen gelten schnell als unglaubwürdig. Dann erfolgt die Rekonstruktion durch Sachverständige, worauf man keinen Einfluss mehr hat! Die eigene Aussage zum Beweis der Wahrheit verliert an Wert. Dies kann verhindert werden. Die meisten Personen gehen — unbewusst — davon aus, dass ihr Anwalt später ohnehin alles klarstellen könne. Ein großer Irrtum: Wenn etwas — vor allem ohne anwaltliche Begleitung — ins Protokoll kommt, dann ist es fast einzementiert.

KONTAKT unter www.moser-anwalt.at

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