Ryanair muss Gebühren fürs Handgepäck zurückerstatten
Ryanair – dem in Österreich die Laudamotion („Lauda“) gehört – muss in Spanien einer Passagierin die für das Handgepäck erhobenen Gebühren in Höhe von 20 Euro zurückerstatten.
Dublin, Madrid – Der irische Billigflieger Ryanair - dem in Österreich die Laudamotion („Lauda“) gehört - muss in Spanien einer Passagierin die für das Handgepäck erhobenen Gebühren in Höhe von 20 Euro zurückerstatten. Die Erhebung von Gebühren für ein Gepäckstück, das problemlos in der Kabine transportiert werden könne, stelle „missbräuchliches Verhalten“ dar.
So hieß es in der am Mittwoch veröffentlichten Urteilsbegründung der zuständigen Richterin am Handelsgericht Nummer 13 in Madrid. Eine Stellungnahme von Ryanair zum Urteil lag zunächst nicht vor.
Die Passagierin hatte geklagt, weil sie am 25. Jänner vor ihrem Flug von Madrid nach Brüssel für ihr zweites Gepäckstück 20 Euro zahlen musste. Die irische Fluggesellschaft sah sich im Recht, da nach ihren Bestimmungen nur bei Buchung des Priority-Tarifs das zweite Gepäckstück mit einem maximalen Gewicht von zehn Kilogramm kostenlos mit in die Kabine des Flugzeugs genommen werden darf. Die Frau hatte nur „Standard“ gebucht. In diesem Tarif dürfen Reisende seit November 2018 nur noch eine kleine Tasche mit an Bord nehmen, wenn sie nicht mehr bezahlen wollen.
Zusatzzahlung „nicht gerechtfertigt“
Die Richterin Barbara María Cordoba Ardao gab nun aber der Klägerin recht. Anders als beim Handling von Aufgabegepäck entstünden der Airline keine Kosten, „weshalb diese Zusatzzahlung nicht gerechtfertigt ist“, zitierten das Justiznachrichten-Portal Confilegal und andere Medien die Richterin. Die Forderung der Klägerin nach Zahlung einer Entschädigung von zehn Euro wies sie aber zurück.
Die neuen Gepäckrichtlinien von Ryanair sorgen immer wieder für Ärger. Im Februar hatte das italienische Kartellamt die Airline zum Beispiel zu einer Strafzahlung von 3 Millionen Euro verurteilt. Handgepäck sei ein „wesentlicher Bestandteil“ des Luftverkehrs, so die italienischen Wettbewerbshüter. Deshalb sei das neue Preismodell eine unzulässige Geschäftspraxis.
Heuer im März hat auch die österreichische Ryanair-Tochter Laudamotion die neuen strengeren Handgepäck-Regeln ihres irischen Mutterkonzerns übernommen. (APA, dpa)