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Neue Hofstelle: Jungbauer in Rietz kämpft mit Gemeinde

Martin Weinold wollte auf seinem Grund entlang der Hausmauer das Güllerohr verlegen. Der Bürgermeister stellte das Projekt ein.
© Paschinger

Seit 2015 will ein junger Rietzer eine Bauernschaft neu gründen. Sein Plan scheiterte bislang an ständig neuen Hürden des Bürgermeisters.

Von Alexander Paschinger

Rietz –Er erlernte den Beruf des Landmaschinentechnikers, kaufte als Teenager entsprechende Geräte und holte die Fachschule zum landwirtschaftlicher Facharbeiter nach, weil er schon als Bub davon träumte, Bauer zu werden. Die Voraussetzungen schienen auch günstig und eine alte Hofstelle mitten in Rietz befand sich im Eigentum der Familie. Doch so richtig wollte der Plan nicht Fahrt aufnehmen – der 27-jährige Martin Weinold sieht sich mit Hürden konfrontiert. Vor allem in Person des Rietzer Bürgermeisters Gerhard Krug. „Ich habe den Eindruck, er kommt immer wieder mit einem neuen Problem daher“, sagt Weinold. Für den Umbau der einstigen Hofstelle musste er bis vor den Landesverwaltungsgerichtshof (LVwG) ziehen – und bekam Recht. Doch es dauerte nicht lange, und der Dorfchef stellte ihm die Grabungen für ein Güllerohr wieder ein.

2015 war Weinold an den Bürgermeister mit seinen Vorstellungen herangetreten. Doch er hatte schon damals den Eindruck, dass Krug dieses Vorhaben nicht gutheißt. „Ich halte den Standort wirklich nicht für geeignet – er befindet sich zwischen drei Straßen und die Platzverhältnisse sind hier sehr beengt“, sagt Krug gegenüber der TT. Prinzipiell habe er aber nichts gegen eine landwirtschaftliche Betriebsgründung.

Weinold blieb dabei: Um 1900 war hier eine Bauernschaft, 1997 wurde das alte Haus niedergerissen und neu gebaut – und so legte er im Februar 2016 das Bauansuchen vor. Damit begann die Odyssee des bislang verhinderten Jungbauern. Vier Gutachten in den Bereichen Emission, Lärm, Verkehr sowie Hochbau musste er vorlegen, erzählt Weinold von unterschiedlichen Dimensionen bei den Belüftungsrohren, diversen Kipp- und Öffnungszeiten der Stallfenster oder auch davon, welche Teile verfliest und welche verputzt sein müssen.

Anfang 2017 wurde ihm seitens der Gemeinde ein negativer Bescheid zugestellt, weshalb Weinold weiter zum LVwG zog. Vier Verhandlungen waren notwendig, bis er das für ihn positive Ergebnis am 16. August dieses Jahres in den Händen hielt: „Seitens der belangten Behörde wird aber ganz offensichtlich alles darangesetzt, eine Baubewilligung zu ,verhindern‘“, heißt es in dem Erkenntnis. Und: „Nur so lässt es sich erklären, dass den Ausführungen der vom Gericht beigezogenen Amtssachverständigen, wenn diese für die Bewilligungsfähigkeit des beantragten Vorhabens sprechen, stets mit zum Teil nicht nachvollziehbaren Rechtsansichten entgegengetreten wird.“

Weinold glaubte nun, seine Träume verwirklichen zu können. Es ging noch darum, eine Gülleleitung entlang der Hausmauer zur Surgrube vor dem Wohntrakt zu graben. Am 10. September stellte er das Ansuchen für einen Bauzaun, am 20. September verlangte die Gemeinde nähere Angaben, die wurden ab dem 20. Oktober nachgeliefert. Es folgte ein dreiseitiges Formular der Gemeinde, das ausgefüllt zurückgesendet wurde. Ein negativer Bescheid liegt seit dem 11. November vor.

Ein eigener Grabungsversuch (25 cm zwischen Haus und Straße gehören Weinold) wurde eingestellt. „Es kann nicht sein, dass man ohne Bewilligung eine solche Baumaßnahme setzt“, begründet der Dorfchef die Baueinstellung. Außerdem geht es ihm auch noch um eine Wasserleitung, die vom Güllerohr gequert werden müsse.

Das letzte Kapitel dieser Geschichte ist nicht geschrieben. Sie wird wohl wieder den LVwG beschäftigen.

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