Heeresbediensteter nach tödlichen Hundebissen einvernommen
Nach den tödlichen Hundebissen auf einen 31-jährigen Soldaten ermittelt die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt nun gegen einen Heeresbediensteten. „Ein im Betrieb der Kaserne Verantwortlicher“ sei einvernommen worden, bestätigte Markus Bauer von der Anklagebehörde am Dienstag einen Online-Bericht der „Salzburger Nachrichten“. Es gehe um den Verdacht der grob fahrlässigen Tötung.
Ob der Mann „ein Beschuldigter sein kann, werden die Ermittlungen zeigen“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft weiter. Laut „SN“ hat die Behörde „einen Vorgesetzten des Hundeführers im Visier“.
Markus Bauer wies darauf hin, dass die Kriminalpolizei weiterhin an der Arbeit sei. Mit der Untersuchungskommission des Bundesheeres erfolge ein Austausch.
Erich Gemeiner, Rechtsanwalt der Familie des in Wiener Neustadt von Schäferhunden getöteten 31-jährigen Militärhundeführers, hat indes scharfe Kritik am Bundesheer geübt. „Das Ziel ist Aufklärung“, hielt Oberst Michael Bauer vom Verteidigungsministerium auf APA-Anfrage entgegen.
Unter Verweis auf die Aktenlage äußerte Gemeiner in einer Aussendung den Verdacht, dass „diverse Mitglieder“ des Heeres „sowie das Bundesheer an sich die fahrlässige Tötung meines Mandanten zu verantworten haben“. In seiner Kritik hielt er fest, dass man „manches, was nunmehr bekannt wurde“, schlichtweg nicht mehr „schön reden“ könne. Die bisherigen Ermittlungsergebnisse würden „eindeutig darauf hindeuten, dass der Unfall einem Totalversagen des Überwachungs-, Sicherheits- und Schutzsystems in der betroffenen Kaserne zu verdanken ist“.
Gemeiner kritisierte auch, dass mit „sogenannten Ergebnissen“ der bundesheerinternen Untersuchungskommission keine wirklich neuen Fakten präsentiert würden. Es würden lediglich „wenige der in meiner Stellungnahme zuvor bereits enthaltenen Vorwürfe, Ungereimtheiten und Fragen kommentiert und verharmlost“.
„Diese Art der Transparenz, nämlich ausschließlich zu reagieren anstelle von aktiv zu agieren, ist bedenklich“, hielt der Opfer-Anwalt fest. Die Art des medialen Umgangs mit so einem tragischen Unfall, nämlich tatsächliche Fakten zu negieren und für jeden Vorwurf eine Ausrede zu finden, anstelle - aufgrund der bisherigen Aktenlage naheliegend - schlichtweg zuzugeben „Ja, leider, für diesen Unfall muss das Bundesheer die volle Verantwortung übernehmen, da ist einfach viel schiefgelaufen“, gleiche einer Verhöhnung des Opfers und dessen Hinterbliebenen.
Der Anwalt äußerte zudem die Hoffnung, dass von ihm bei der Staatsanwaltschaft beantragte Ermittlungsschritte „für weitere Aufklärung sorgen“. Dazu zählen u.a. Sachverständigen-Gutachten und ein Lokalaugenschein.
Der Jurist unterstrich, dass in dem Fall „höhere Stellen ein fahrlässiges Verhalten zu verantworten“ hätten. Es habe „das System an sich versagt“.
Das Heer und der Anwalt wollten das Gleiche, reagierte Oberst Bauer. „Wir wollen wissen, wie es zum Tod des Soldaten gekommen ist.“ Die Untersuchungen seien im Gange, „am Ende wird ein Gesamtergebnis auf dem Tisch liegen, wie es zu dem schrecklichen Unfall gekommen ist und welche Konsequenzen zu ziehen sind“. Letztere werde es selbstverständlich geben, wenn festgestellt werde, dass eine Fehlleistung vorgelegen sei, so der Oberst.