Missverständnis kostete 63-Jährigen die Zähne
Eigentlich wollte ein 63-jähriger Innsbrucker an einem schönem Augusttag ja einen Eiskaffee in einer nahen Konditorei zu sich nehmen. Mit de...
Eigentlich wollte ein 63-jähriger Innsbrucker an einem schönem Augusttag ja einen Eiskaffee in einer nahen Konditorei zu sich nehmen. Mit der Idee stand der Pensionist allerdings nicht alleine da und so ging es mangels Sitzgelegenheit ins gegenüberliegende Lokal. Dort war auch schon der dortige Stammtisch recht gut besucht. Einladungen zu einigen Bierchen folgten. Kaltes Bier, warme Luft – beim Verlassen des Lokals war es dem Lokalbesucher in den Sinn gekommen, in einem angrenzenden Innenhof nach Vogelnachwuchs Ausschau zu halten. Den Ausflug ins Grüne hatte ein 27-jähriger Anrainer dann aber wohl völlig falsch gedeutet: „Du brunzt bei uns aber jetzt nicht in den Innenhof hinein, du schiffst da nicht her!“, fuhr der Hausbewohner den Besucher deshalb an. Wenig später bekam der Vogelliebhaber nochmals Unfreundlicheres zu hören: „Zupf di, sonst misch i di auf!“ Der Vogelliebhaber gab sich brüskiert: „Ich war ob dieser Milieusprache total versteinert. Ich fragte ihn nur, ob er hier denn der Hausmeister sei“, erklärte das Opfer gestern am Landesgericht beim Prozess um schwere Körperverletzung. Den Worten waren damals nämlich Taten gefolgt. So hatte der 27-Jährige den Rentner nämlich mit einem rechten Haken niedergestreckt. Schwerwiegende Gebissverletzungen waren die Folge. Durch den ungebremsten Sturz auf die Gehsteigkante zog sich der 63-Jährige dazu auch noch Gesichtsverletzungen zu. Eine vom 27-Jährigen geschilderte Attacke durch den Rentner schlossen Nachbarn als Zeugen unisono aus. Erschwerend wertete das Gericht, dass der Schläger sein Opfer auch noch blutend am Gehsteig zurückgelassen hatte. 3000 Euro Schmerzensgeld gab es dafür. Für den Angeklagten setzte es aber 18 Monate Haft, sechs unbedingt.
Wie weit es kommt, wenn man sich in finanziell angespannter Lage um gar nichts mehr kümmert und Schulden nur noch nach Gutdünken zurückzahlt, erlebte gestern am Landesgericht ein 28-Jähriger. In 27 Fällen hatte er so über die Rückzahlungsfähigkeit betrogen und über 70.000 Euro Schaden angerichtet. 18 Monate bedingte Haft ergingen nicht rechtskräftig. (fell)