Amtshandlung bei Klimademo in Wien war rechtswidrig
Die gesamte Amtshandlung der Polizei gegen einen Aktivisten bei einer Klima-Demo am 31. Mai in Wien ist rechtswidrig gewesen. Dieses Urteil wurde am Donnerstag in der Früh am Wiener Landesverwaltungsgericht kundgetan. Der Beschwerdeführer hat demnach kein Verhalten gesetzt, das eine Festnahme durch die Polizei gerechtfertigt hätte. Dadurch waren auch die weiteren Maßnahmen rechtswidrig.
Der Beschwerdeführer hatte sich an einer Sitzblockade beteiligt, nachdem diese von der Polizei für aufgelöst erklärt worden war. Dann war der deutsche Staatsbürger in Bauchlage fixiert worden, da er den Einsatzkräften zufolge nicht kooperierte. Der Kopf des Demonstranten kam dabei in der Nähe eines Polizeiwagens zum Liegen. Als dieser plötzlich anfuhr, wurde der Mann erst im letzten Moment zur Seite gerissen. Danach wurde er über fast vierzehn Stunden hinweg im Polizeianhaltezentrum (PAZ) festgehalten, wobei ihm auch noch ein Rechtsbeistand verweigert wurde.
Das Landesverwaltungsgericht kam nun zum dem Schluss, dass die gesamte Amtshandlung rechtswidrig war. Vor allem durch die Auswertung von Videomaterial ergab sich keinerlei Hinweis darauf, dass sich der Deutsche der Polizei gegenüber aggressiv verhalten habe. Selbst als er von zwei Beamten mit dem Einsatz von Körpergewalt zu Boden gebracht wurde, setzte er keinen nennenswerten Widerstand. Auch habe er nicht mit den Händen in Richtung der Beamten „gefuchtelt“, wie diese behauptet hatten.
Das Gericht folgte somit der Argumentation des Anwalts des Beschwerdeführers, Clemens Lahner, dass sein Mandant niemals einen Grund für eine Festnahme gesetzt habe. Somit sei „die gesamte Amtshandlung“ rechtswidrig gewesen. Lahner wollte auch erwirken, dass die Aktionen nach der Festnahme - also das stundenlange Festhalten und die Verweigerung eines Rechtsanwalts - zusätzlich einzeln behandelt werden, dies lehnte das Verwaltungsgericht aber mit einem Verweis auf Höchstgerichtliche Urteile ab. Wenn bereits die Festnahme rechtswidrig war, können die nachfolgenden Handlungen demnach nicht noch rechtswidriger werden, als die Amtshandlung schon ist.
Der Deutsche hatte bei seiner Einvernahme immer wieder betont, dass er zu keinem Zeitpunkt aggressiv gewesen ist. Im Arrestantenwagen und in Haft sei er lediglich „lästig gewesen“, indem er immer wieder nach einem Anwalt und seiner Freilassung verlangt hat. Zu der Urteilsverkündung am Donnerstag ist kein Vertreter der LPD Wien erschienen. Im Zuge der Verhandlung hatte die Polizei die fast 14-stündige Anhaltung des Betroffenen mit „organisatorischen Gründen“ gerechtfertigt. Insgesamt seien mehr als 90 Personen vorübergehend festgenommen worden. Die LPD Wien hat nun zwei Wochen Zeit, um gegen das Urteil Rechtsmittel zu ergreifen.