Bundesrat zeigt vorerst nur Zähnchen

Dem Bundesrat kommt in den nächsten Jahren mehr Gewicht zu. Dadurch, dass die wahrscheinlichen Koalitionspartner ÖVP und Grüne über keine Mehrheit verfügen, wird die Länderkammer wohl mit rot-blauer Mehrheit die ein oder anderer Gesetzesmaterie verzögern. Schon heute gäbe es dazu Gelegenheit, die aber vermutlich nicht wahrgenommen wird.

Behandelt werden in der heutigen Sitzung jene Beschlüsse des Nationalrats, die vergangene Woche gefasst wurden. Während beim Abschiebe-Aufschub für Flüchtlingslehrlinge klar war, dass kein Veto kommt, nachdem die SPÖ im Nationalrat für das entsprechende Vorhaben gestimmt hat, sieht es bei der VKI-Finanzierung schon anders aus.

Bei dieser Materie hatten Sozialdemokraten und Freiheitliche im Nationalrat einen eigenen Antrag eingebracht, der eine langfristige Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation vorsah, während der (letztlich erfolgreiche) von ÖVP und Grünen unterstützte quasi eine Übergangslösung für das kommende Jahr ist. SPÖ und FPÖ stimmten dagegen, womit man heute in der Länderkammer eigentlich einen Einspruch einlegen könnte, was das Gesetz einige Wochen verzögern würde, bis der Nationalrat einen Beharrungsbeschluss gefällt hat.

Dazu wird es nicht kommen. Damit nicht ein Liquiditätsengpass zu Jahresbeginn eintritt, wird man die türkis-grüne Initiative nicht blockieren. Stattdessen verabschiedet wird ein (unverbindlicher) Entschließungsantrag mit der Forderung, eine dauerhafte Finanzierung des VKI sicherzustellen.

Die heutige Sitzung bringt auch eine Art Entmachtung der SPÖ mit sich, die ja mit der steirischen Landtagswahl ihre Sperrminorität verloren hat. Die SPÖ verfügt nun nämlich nicht mehr über ein Drittel der Sitze in der Länderkammer und kann damit Verfassungsgesetze, die die Kompetenzen der Länder berühren, nicht mehr im Alleingang blockieren, sehr wohl aber mit der FPÖ gemeinsam.

Demgegenüber verfügen die Grünen wieder über ein viertes Mandat. Für einen automatischen Fraktionsstatus reicht das zwar noch nicht, dafür bräuchte es fünf, einem Antrag des Grünen Quartetts auf Bildung einer Fraktion wurde vom Bundesrat jedoch einhellig stattgegeben, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Ein Beschluss wurde doch getroffen, der dem Nationalrat Nacharbeit beschert. Die Obergrenze für Bundeshaftungen wurde von SPÖ und FPÖ zurückgewiesen. Damit muss ein Beharrungsbeschluss des Nationalrats gefällt werden, sollten Türkis und Grün die Materie durchbekommen wollen.

Die neue Regelung stelle nicht sicher, dass künftig Zinsen und Kosten in die Obergrenze der Bundeshaftungen miteingerechnet werden, lautete die Kritik von SPÖ und FPÖ. Die Auswirkungen auf den Bundeshaushalt seien dadurch unzureichend dargestellt, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Wie vom Nationalrat am 11. Dezember mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS beschlossen, sollten künftig Bundeshaftungen mit einer einheitlichen Obergrenze von 175 Prozent der öffentlichen Nettoabgaben belegt werden. Anstatt des derzeit gültigen Bundes-Gesamthaftungsrahmens von 197 Mrd. Euro wären laut Nationalratsbeschluss für heuer 89,29 Mrd. vorgesehen gewesen sowie 92,66 Mrd. für 2020 und 95,41 Mrd. für 2021.