Tirol

TSD muss keine Akten zu U-Ausschuss vorlegen

Das Logo der Tiroler Soziale Dienste.
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Das Gutachten der Uni Innsbruck für den U-Ausschuss dürfte Debatten auslösen. Das operative Geschäft der Flüchtlingsgesellschaft ist tabu.

Von Peter Nindler

Innsbruck – Der Untersuchungsausschuss des Landtags zur möglichen Misswirtschaft in der Flüchtlingsgesellschaft Tiroler Soziale Dienste (TSD) geht im Jänner in die heiße Phase. Bisher wurde die Zeit vor ihrer Gründung 2015 beleuchtet, im neuen Jahr stehen die vergangenen fünf Jahre im Mittelpunkt. Was die als Auskunftspersonen geladenen Aufsichtsratsmitglieder, die Geschäftsführer und Mitarbeiter der TSD überhaupt sagen dürfen, darüber gingen zuletzt die Meinungen auseinander. Auch bei Verfahrensleiter Günther Böhler und seinem Stellvertreter Andreas Stutter.

Deshalb wurde bei Arno Kahl von der Uni Innsbruck ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Das liegt jetzt vor und lässt an Klarheit nichts zu wünschen übrig. Aus seiner Sicht ist der Kontrollgegenstand ausschließlich die staatliche Verwaltung des Landes. „Das operative Geschäft der als Gesellschaft ausgegliederten, nichthoheitlich tätigen TSD ist nicht staatliche Verwaltung.“ Untersuchungsfähig sei deshalb nur die (Nicht-)Wahrnehmung von Eigentümerinteressen wie der zuständigen Landesrätinnen Christine Baur oder ihrer Nachfolgerin Gabriele Fischer, beide Grüne.

Der Untersuchungsgegenstand ist laut Gutachten außerdem verfassungsrechtlich begrenzt, überschreitende Tätigkeiten wie überschießende Ladungen oder Vernehmungen seien absolut nichtig. Darüber hinaus besteht keine Pflicht, Akten vorzulegen, die einen Bereich betreffen, der – wie das operative Geschäft der TSD – außerhalb des Untersuchungsgegenstands liegt.

Im Prinzip sind also die Vorgänge innerhalb der Flüchtlingsgesellschaft für den U-Ausschuss tabu, die Organe der Gesellschaft können deshalb nur zur Auskunft über die Ausübung der Eigentümerrechte und -pflichten in der Vergangenheit befragt werden, nicht jedoch über das operative Geschäft. Gerade Letzteres wird aber von der Opposition gefordert. Die Aufsichtsräte dürfen jedoch auch die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen ins Treffen führen.

Unabhängig davon, dürfte das Gutachten aber auch die Diskussion über Auslagerungen befeuern. Denn so, kritisierten SPÖ, FPÖ und Liste Fritz in der Vergangenheit, können sich die eigenen Landesgesellschaften der Kontrolle durch den Landtag entziehen. Wie jetzt die krisengeschüttelten TSD.