Acht Jahre Haft für 31-Jährigen wegen Missbrauchs der Tochter
Wegen des schweren sexuellen Missbrauchs seiner Tochter ist am Freitag ein 31-Jähriger am Landesgericht verurteilt worden.
Von Reinhard Fellner
Innsbruck — Eine aufmerksame Volksschuldirektorin hatte 2017 in Sorge um oft verletzte Kinder die Jugendwohlfahrt eingeschaltet. Nach folgenden Befragungen war den Kindern tatsächlich zu Hause immer wieder Gewalt angetan worden. So hatten Tritte, Schläge und das Ziehen an den Haaren demnach an der Tagesordnung gestanden. Ein Bub: „Der Papa hat uns und die Mama immer geschlagen. Mir war dann lieber, wenn mich die Mama schlägt, das war nicht so fest. Sie hat dann zu mir gesagt, ich müsse aber fest weinen!"
Familiäre Verhältnisse, die die Kindesmutter zur Flucht aus dem serbisch-montenegrinischen Familienverband bewogen hatten. Zu ihrer Mutter nach Rumänien durfte die bereits geschiedene Unterländerin die drei Buben aber nicht mitnehmen. Einzig die zehnjährige Tochter durfte mit: „Mama, du kannst mich hier nicht zurücklassen. Du weißt doch, was sonst mit mir passiert!" Das Mädchen artikulierte damit wohl Erlebtes.
Warf Staatsanwältin Adelheid Steiner dem Vater am Freitag am Landesgericht doch mehrfachen, schweren sexuellen Missbrauch und Missbrauch des Autoritätsverhältnisses vor.
Anklagevorwürfe, die die Tochter vorab beim Ermittlungsrichter detailreich und widerspruchsfrei geschildert hatte. Die Übergriffe des 31-Jährigen sollen sich dabei fast vor den Augen der Brüder abgespielt haben. Deren Aufmerksamkeit war jedoch auf den Fernseher gelenkt worden.
Der Serbe und dessen Familie leugneten die Vorwürfe vehement. Die lebhaften Buben habe man halt unter Kontrolle bringen müssen. Ja, und die Tochter sei schon seit früher Kindheit eine notorische Lügnerin gewesen, deren Mutter indes Opfer schwarzer Magie, welche die Zehnjährige beeinflusst hätte. Für den Schöffensenat zeigte sich genau das umgekehrte Bild: „Wie ein roter Faden zieht sich durch die Kinderaussagen, dass sie unter Druck gesetzt wurden — und zwar von Ihnen und Ihrer Familie! Ansonsten sind die Angaben schlüssig und nachvollziehbar!", so Richter Norbert Hofer. Bei einem Strafrahmen von bis zu 15 Jahren Haft ergingen darauf nicht rechtskräftig acht Jahre Gefängnis. Richter Hofer: „Das ist jetzt bitter für Sie, aber noch bitterer war und ist es für ihre Tochter!"