Tiroler Drogenbande vor Gericht: Cannabisplantagen führten in Haft
Fünf Einheimische wollten den Tiroler Suchtgiftmarkt mit selbsterzeugtem Cannabis überschwemmen. Statt Gewinnen ernteten die Drogenhändler bis drei Jahre Gefängnis.
Innsbruck — Ein Weihnachtsfest hinter Gittern wird es heute für fünf Drogenhändler zwischen 28 und 59 Jahren. Sie hatten sich teils ab dem Jahr 2016 zu einer kriminellen Vereinigung zusammengeschlossen, um Tiroler Suchtgiftkonsumenten fortan mit hochwertigem Cannabis zu beliefern. Eigenproduktion in großem Stil sollte eine entsprechende Produkt- und THC-Qualität absichern.
Ein 28-jähriger Unternehmer und ein 46-Jähriger schlossen sich dafür als Köpfe der Gruppierung zusammen — der eine als begüterter Finanzier, der andere als bereits einschlägig vorbelasteter „Know-how-Bringer". Geplant war nämlich eine groß angelegte Aufzucht in angemieteten Wohnungen und Häusern — kein Unterfangen für Laien. Muss doch bei der professionellen Aufzucht von Cannabispflanzen von Beleuchtung, Bewässerung bis hin zur Düngung vieles beachtet werden. Die von den mitangeklagten Komplizen angemieteten Objekte waren dafür nicht allzu versteckt: Ebbs, Sistrans oder Haller Straße bzw. Klammstraße in Innsbruck lauteten die Adressen.
Doch wie so oft im Drogengeschäft reicht ein kleiner Fehler, der Verdacht eines Nachbarn, ein Tipp — und alles fliegt auf. Im Fall von Cannabisplantagen braucht sich die Polizei aufgrund des extremen Stromverbrauchs dann nur noch die Stromabrechnung des Objekts ansehen und schon klicken die Handschellen. Der schon einschlägig vorbestrafte Drittangeklagte wusste wohl, was das für ihn bedeutet. Ein Strafrahmen von ein bis 15 Jahren Haft war so Motivation für ein „überschießendes" Geständnis.
Am Freitag am Landesgericht betonte Staatsanwalt Thomas Willam vor dem Schöffensenat, dass dieses „der Wahrheitsfindung immens dienlich gewesen" und somit zu honorieren sei. Legte der 46-Jährige doch erzeugte Mengen von zumindest 22 Kilogramm dar. Einzelne der Angeklagten wollten beispielsweise für das Anmieten der Objekte nicht viel mehr als Cannabistropfen und Cannabisbutter erhalten haben.
Auch in diesem Fall erging nach eingehender Beratung aber noch die Mindeststrafe von einem Jahr Haft. Dies steigerte sich auf drei Jahre beim Drittangeklagten. „Für so ein Geständnis bedurfte es auch großen Mutes. Das rechnen wir Ihnen trotz Ihrer Vorstrafen an", so Richter Bernhard Rüßkamp. Bis zu 25.000 Euro einstiger Drogenumsätze wurden zudem für an die Republik verfallen erklärt — und müssen somit wieder zurückgezahlt werden.
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Dass das Christkind auch im Verhandlungssaal des Oberlandesgerichts (OLG) vorbeischauen kann, beweist eine rechtskräftige Begebenheit. Dorthin war Verteidiger Laszlo Szabo mit einer Mandantin zur Strafberufung gepilgert. Die Dame war kürzlich am Landesgericht wegen falscher Zeugenaussage zu einer Gefängnisstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Dazu waren ihr einst bedingt verhängte vier Monate widerrufen worden — macht 12 Monate hinter Gittern.
Erschwerend war für das Erstgericht die Vorstrafenbelastung beim Delikt gegen die Rechtspflege. Der Verteidiger brachte vor dem OLG-Senat jedoch vor, dass die Vorstrafe doch nicht einschlägig wäre und seine Mandantin soeben die Chance ihres Lebens ergriffen hätte: eine Drogentherapie. Die drei Weisen des Oberlandesgerichts berieten darauf und pflichteten der Verteidigung bei.
So nahm der OLG-Senat unter Vorsitzendem Ernst Werus nicht nur den Strafwiderruf, sondern auch den Haftausspruch zurück. So wurden einst ausgesprochene acht Monate letztlich in 1920 Euro Geldstrafe umgewandelt. Verteidiger Szabo ging es für die Mandantin gar nicht so sehr um ein unbeschwertes Weihnachtsfest: „Die somit mögliche Fortsetzung der Drogentherapie anstatt der Verbüßung einer Gefängnisstrafe hat die Zukunftsprognose meiner Mandantin wohl gerade nicht unwesentlich verbessert." (fell)