Kritik an Anhebung der Altersgrenze für Seniorenermäßigung bei Öffis
Ab 1. Jänner müssen Senioren 64 Jahre alt sein, um die Ermäßigungen in Anspruch nehmen zu können. Das sorgt für Kritik von Pensionistenvertretern und der AK.
Wien – Die Altersgrenze für Seniorenermäßigungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln steigt um ein Jahr. Ab 1. Jänner müssen Senioren 64 Jahre alt sein, um die Ermäßigungen in Anspruch nehmen zu können. Betroffen davon sind die ÖBB und die meisten Verkehrsverbünde wie etwa die Wiener Linien.
2014 wurde die Altersgrenze von 60 auf 61 Jahre angehoben. Seither findet alle zwei Jahre eine weitere Erhöhung der Altersgrenze um ein weiteres Jahr statt, mit 1. Jänner 2020 werden 64 Jahre erreicht, 2022 dann 65 Jahre. Hintergrund ist ein höchstgerichtliches Urteil, dass eine altersmäßige Differenzierung bei öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Männern und Frauen nicht zulässig sei, obwohl das gesetzliche Pensionsalter für Frauen bei 60 und für Männer bei 65 Jahren liegt.
Kritik von Pensionistenvertretern und AK
Pensionistenvertreter und Arbeiterkammer kritisierten die Erhöhung. Die Präsidentin des ÖVP-Seniorenbundes, Ingrid Korosec, findet es etwa „ungerecht“, dass Personen, die bereits in Pension, aber noch keine 64 Jahre als sind, keine Ermäßigung bekommen, da sie in der Regel ein deutlich geringeres Einkommen haben als aktiv Erwerbstätige. Die Präsidentin des ÖVP-Seniorenbundes forderte am Montag in einer Aussendung, dass Pensionisten, die noch nicht 64 sind, auch die Ermäßigung bei öffentlichen Verkehrsmitteln in Anspruch nehmen können. Damit würde insbesondere Frauen geholfen, deren gesetzliches Pensionsalter bei 60 Jahren liegt.
SPÖ-Pensionistenverbands-Generalsekretär Andreas Wohlmuth sprach in einer Aussendung von einer „unfassbaren Ungerechtigkeit, die auch wirklich jeder Logik zuwiderläuft“. Niemand könne verstehen, „warum ein männlicher 64-jähriger Gutverdiener zum ermäßigten Seniorentarif unterwegs ist, während eine 63-jährige Mindestpensionistin nun ein weiteres Jahr warten muss, bis sie in den Genuss des vergünstigten Tickets kommt.“ Die Seniorenermäßigung lediglich an das Alter und nicht zum Beispiel an einen vorliegenden Pensionsbescheid zu knüpfen, ist für Wohlmuth „ein wahrhafter Schildbürgerstreich“.
Wohlmuth verweist auch auf positive Beispiele: Bei der Westbahn gelte der Seniorentarif generell ab 60. Und bei der Linz AG gelte zwar ab 1. Jänner 2020 auch die generelle Altersgrenze von 64 Jahren, aber mit dem Zusatz, dass auch alle jüngeren Personen mit einer Eigenpension eines gesetzlichen Pensionsversicherungsträgers Anspruch haben. Der Pensionistenverband wünscht sich die Einführung eines österreichweit gültigen Pensionisten-Tickets.
AK: Ermäßigung an Pensionsantritt knüpfen
Die AK ruft den Bund und die Länder dringend auf, als Sofortmaßnahme die geplante Erhöhung des Antrittsalters auf 64 Jahre auszusetzen und bei der aktuellen Grenze von 63 Jahren zu bleiben. Mittelfristig fordert die AK von der künftigen Regierung, die Seniorenermäßigung mit dem realen Pensionsantritt zu koppeln. Auch eine Staffelung nach sozialen Kriterien hält die AK für denkbar. „Wer eine sehr hohe Pension bezieht, braucht die Seniorenermäßigung weniger, als jemand, der keine 1.000 Euro im Monat zur Verfügung hat“, meinte AK-Präsidentin Renate Anderl. (APA, TT.com)