Landespolitik

Sozialhilfe in Tirol: Großteil stockt auf

Soziallandesrätin Gabriele Fischer will das System nicht ändern.
© Vanessa Rachlé / TT

In den ersten zehn Monaten bezogen knapp 15.000 Menschen in Tirol Mindestsicherung. Land behält eigenes Modell vorerst bei.

Von Manfred Mitterwachauer

Innsbruck –Noch könne nur eine Prognose über den wahrscheinlichen Verlauf der Gesamtzahl für das Jahr 2019 abgegeben werden, heißt es aus dem Büro von Soziallandesrätin Gabriele Fischer (Grüne). Gemeint ist damit die Entwicklung der Bezieher von Mindestsicherung. Vorerst habe man lediglich die Zahlen von Jänner bis Oktober zur Verfügung. Bis zur vollständigen Auswertung des Jahres 2019 könnten sich noch kleinere Verschiebungen ergeben. Prognostizieren lasse sich aber, dass die Zahl der Bezieher im Vergleich zum Vorjahr „nicht signifikant steigen werde“. So haben in den ersten zehn Monaten des heurigen Jahres 15.054 Personen in Tirol zumindest einmal die Mindestsicherung erhalten. Davon waren 12.381 Personen so genannte „Aufstocker“. Also Menschen, die ihr Einkommen mit Leistungen aus der Mindestsicherung zum (Über-)Leben aufstocken müssen. Dass eben solche Aufstocker den großen Teil aller Mindestsicherungsbezieher ausmachen – dieser „Trend“ gehe auch im heurigen Jahr weiter, heißt es aus Fischers Büro.

Zum Vergleich: Im Vorjahr lag die Gesamtzahl an Mindestsicherungsbeziehern bei knapp über 16.500 Menschen. Über 8400 davon waren Frauen. Knapp 38 Prozent aller Mindestsicherungsbezieher waren unter 20 Jahren alt, Inländer umfassten die größte Beziehergruppe.

Eigentlich hätte mit Jahreswechsel die noch unter der türkis-blauen Regierung beschlossene Reform der Mindestsicherung in Kraft treten sollen. Doch wie berichtet, hat der Verfassungsgerichtshof zentrale Punkte des umstrittenen Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes gekippt. So die Verknüpfung der Höhe der Sozialhilfe mit Sprachkenntnissen (Deutsch bzw. Englisch). Aber auch die degressive Staffelung der Kinder-Höchstsätze wurde als verfassungswidrig aufgehoben. Des Weiteren ging den Höchstrichtern auch die im Sozialhilfe-Statistikgesetz verknüpfte Pflicht für die Länder zur Übermittlung von personenbezogenen Daten zu weit.

Fischer bekräftigt nun auf TT-Anfrage ihre Ankündigung – wie berichtet –, dass sich in Tirol aufgrund des Spruchs des Verfassungsgerichtshofs mit Jahreswechsel in der Mindestsicherung vorerst gar nichts ändern werde. Und zwar so lange, „bis der Bund sagt, wie er damit umgehen will“. Tirol will also eine mögliche Reparatur des Gesetzes durch eine – womöglich türkis-grüne – Regierung abwarten. „Das Tiroler Modell funktioniert gut“, meint Fischer. Fix sei, dass Tirol auch weiterhin auf Flexibilität im Bereich der Zuschüsse für Wohn- und Lebenshaltungskosten pochen werde.

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