Tirol

Illegale Skipiste im Hochzillertal mit massiven Auflagen bewilligt

Im Skigebiet Hochzillertal wurde im Vorjahr eine Skipiste einfach ohne Bewilligung gebaut. Heinz Schultz droht eine empfindliche Geldbuße.
© APA (OTS/Mario Webhofer)

Eine illegal errichtete Skipiste im Hochzillertal wurde nachträglich genehmigt. Allerdings mit massiven Ausgleichsmaßnahmen. Die Verwaltungsstrafe dürfte ebenfalls saftig ausfallen.

Von Peter Nindler

Innsbruck – Im Skigebiet Hochzillertal des Seilbahnunternehmers Heinz Schultz hat man im Herbst des Vorjahres Fakten gesetzt: Eine 650 Meter lange Piste („Wimbachexpress Ost“) wurde außerhalb der Skigebietsgrenzen ohne naturschutzrechtliche Genehmigung errichtet, der Skibetrieb danach jedoch behördlich untersagt. Durch die neue Piste sind auch Schutzgüter beeinträchtigt. Zugleich suchte Schultz um eine nachträgliche Bewilligung an, ein Verwaltungsstrafverfahren ist anhängig.

Eine Wiederherstellung war schwierig und aus der Sicht des Landesumweltanwalts ökologisch nicht zielführend. Der stellvertretende Landesumweltanwalt Walter Tschon machte sich deshalb für die bestmögliche Lösung im Sinne der Naturschutzinteressen stark. Und die hat es jetzt in sich. Denn die nachträgliche Bewilligung enthält eine Vielzahl von Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen, die den behördlich „weißgewaschenen Schwarzbau“ wohl sehr teuer machen. Tschon drängte nämlich darauf, dass ökologische „Ersatzflächen“ Projektbestandteil sein sollten. Das sind sie auch.

Der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schwaz liegt seit wenigen Tagen vor, die Skiliftgesellschaft wurde dazu verpflichtet, 20.480 Quadratmeter Ausgleichsflächen „dauerhaft wirksam und weideviehsicher auszuzäunen. Darüber hinaus müssen sämtliche vom Erdbau betroffenen Bereiche zum Schutz vor Erosion wieder ausreichend begrünt werden, allfällig auftretende Erosionen bei der Piste sind unverzüglich zu unterbinden und durch geeignete Maßnahmen dauerhaft zu sanieren.

Der Strafbescheid ist noch ausständig, Schultz droht jedenfalls eine Strafe von bis zu 30.000 Euro. Schon in der Vergangenheit hat die Schultz-Gruppe mehrmals die naturschutzrechtlichen Voraussetzungen missachtet, zahlreiche Verfahren wurden eingeleitet. Zwischen 2008 und 2012 mussten laut Rechnungshofbericht 33.000 Euro berappt werden.

Nicht selten kommt der Naturschutz in Tirol unter die Räder, wie eine Statistik zeigt: Allein in den vergangenen zwei Jahren wurden von den Behörden 38 Strafverfahren wegen Übertretungen des Naturschutzgesetzes eingeleitet: 2019 waren es 18, im Jahr zuvor 20. Deshalb wird immer wieder über eine Erhöhung des Strafrahmens diskutiert. Sogar Zeitstrafen für Projekte von Skigebietsbetreibern stehen im Raum, sollte der Naturschutz missachtet werden. Tirols Umweltreferentin LHStv. Ingrid Felipe (Grüne) hat schon laut darüber nachgedacht.

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Angela Dähling

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