Verurteilter Schlepper wollte – noch – nicht enthaftet werden
Zwei Schlepper aus Pakistan einte gestern am Landesgericht einzig Anklage und Nationalität. Beide hatten über den Sommer Syrer und Iraker von Mailand in die Leutasch geschleust. Von dort aus wurde dann die weitere Fluchtroute zur nahen deutschen Grenze erklärt. 200 bis 600 Euro wurden für die illegalen Taxifahrten kassiert. Am 15. August war das einträgliche Geschäftsmodell zu Ende. Die Handschellen klickten und der Zweitangeklagte (53) legte ein umfassendes Geständnis – auch zu Lasten des Erstangeklagten (29) – ab.
Dieser dürfte dessen Chef gewesen sein. Trotzdem verurteilte Richterin Helga Moser beide zu 15 Monaten Haft, fünf davon jeweils unbedingt. Nach fünf Monaten U-Haft waren beide somit gestern zu enthaften. Dann geschah etwas, was auch die erfahrene Strafrichterin Moser überraschte: Bat der 29-Jährige doch, noch etwas im Ziegestadel bleiben zu können. Aus dem kostenfreien Logis wurde natürlich nichts. Gleichzeitig hatte der Geständige nun vor dem Erstangeklagten so Angst, dass er nicht mehr mit ihm in die Justizanstalt zurückfahren wollte. Führerschein, Pass, Hosen, E-Card – alles hätte der 53-Jährige in Völs zurückgelassen, um Vorsprung für sich herauszuholen. Ob er dies gestern alles doch noch abgeholt hat, ist nicht bekannt.
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Mit zur Hälfte bedingten 1800 Euro Geldstrafe kam gestern ein Somalier davon. Er hatte im Februar im Oberland einem Lokalgast ohne Grund eine Flasche auf den Kopf geschlagen. Nach Konsum von zwei Cocktails und 16 Bieren ging Richter Norbert Hofer aber mildernd von einer Tat im Vollrausch aus. (fell)