3 Jahre teilbedingt für Auftrag zu Home-Invasion in OÖ

Der mutmaßliche Drahtzieher einer brutalen Home-Invasion in Wels ist am Donnerstag im Landesgericht Linz rechtskräftig zu drei Jahren Haft, davon zwei bedingt, verurteilt worden. Die Geschworenen befanden ihn schuldig, die Ausführenden mit einer Erpressung und einem Raub beauftragt zu haben, nicht aber mit einer erpresserischen Entführung, die ihm die Staatsanwaltschaft auch zur Last gelegt hat.

Zudem muss der 26-Jährige gemeinsam mit den anderen Tätern den Opfern 131.430 Euro bezahlen. Für den bedingten Teil der Haft wurde Bewährungshilfe angeordnet. Da er bereits zehn Monate in U-Haft verbracht hat, wurde der Angeklagte noch im Gerichtssaal bedingt entlassen.

Opfer der Tat am 19. Juni 2018 waren ein Krypto-Trader und seine Lebensgefährtin samt ihrer neun Monate alten Tochter. Die Eltern wurden gefesselt und immer wieder bedroht. Die mit einem Messer bewaffneten Räuber verlangten die Zugangscodes zu diversen Online-Börsen und transferierten 133.000 Euro Kryptogeld von dort weg. Zudem erbeuteten sie Wertgegenstände um rund 7.500 Euro. Die fünf Ausführenden wurden bereits rechtskräftig schuldig gesprochen und zu teilweise langen Haftstrafen verurteilt.

Hintergrund der Tat ist offenbar, dass ein Freund des nun Angeklagten bei Krypto-Investments viel Geld - zwischen 15.000 und 30.000 Euro - verloren und das dem Trader zugeschrieben habe. Dieser Freund hat an der Home-Invasion teilgenommen und sitzt seine Strafe derzeit ab. Dem nun Angeklagten legt die Staatsanwaltschaft zur Last, den Chef der ausführenden Gruppe mit der Tat beauftragt und die Planung übernommen zu haben.

Der Beschuldigte gab die Rekrutierung zu. Es sei aber nur darum gegangen, das Geld für seinen Freund einzutreiben. Laut seinen Anwälten habe er lediglich eine Nötigung im Sinn gehabt. Sein Tatplan habe gelautet, den Trader einzuschüchtern, indem der von ihm beauftragte Rädelsführer „mit zwei Tschetschenen mit großen Muckis“ bei dessen Wohnung auftaucht und das Geld zurückverlangt - so die Linie der Verteidigung. Demnach sei weder geplant gewesen, Frau und Tochter des Traders als Geiseln zu nehmen, noch der Einsatz einer Waffe, „maximal eine Ohrfeige“. Auch habe der Tatplan nur vorgesehen, die „Schulden einzutreiben“, nicht sich zu bereichern, betonten die Anwälte des 26-Jährigen.

Die Geschworenen sprachen den Angeklagten der Bestimmungstäterschaft zur Erpressung und zum Raub schuldig, nicht aber jener zur erpresserischen Entführung. Als mildernd wurden die Unbescholtenheit, der bisherige Lebenswandel und das teilweise Geständnis gewertet, als erschwerend das Zusammentreffen mehrerer Delikte und, dass mehrere Täter bestimmt wurden. Angesichts der günstigen Sozialprognose des jungen Mannes wurde die Strafe teilbedingt verhängt.