Ermittlungsende: Tiroler Wahlen ohne Fehlabläufe
Nach Freisprüchen von Wahlleitern zu den Bundespräsidentenwahlen 2016 wurden nun auch weitere Ermittlungen – bis 2010 zurück – eingestellt.
Von Reinhard Fellner
Innsbruck, Wien –Die Aufhebung der Bundespräsidentenwahl 2016 war nicht nur demokratiepolitisch beachtlich. Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs wegen aufgezeigter Unregelmäßigkeiten musste diese nicht nur wiederholt werden, sondern rief auch die Strafverfolgungsbehörden auf den Plan. So verfolgt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nach etlichen Anklagen im gesamten Bundesgebiet bis heute damalige Wahlleiter und Beisitzer.
In Tirol endet der Anklagereigen endgültig am Montag. Ein letztes Mal wird sich mit dem einst stellvertretenden Wahlleiter des Bezirks Schwaz ein Mitglied einer Tiroler Wahlbehörde am Landesgericht einer Anklage zu den Wahlabläufen im Jahr 2016 stellen müssen. Dem mittlerweile pensionierten BH-Beamten wird falsche Beurkundung und Beglaubigung im Amt vorgeworfen. In der Niederschrift des zweiten Wahlgangs der Bundespräsidentenwahl soll auch er Tatsachen falsch beurkundet haben. Ohne freilich den Urteilsspruch vorwegnehmen zu können, führten alle diesbezüglichen Anklagen bislang zu klaren Freisprüchen.
Diese wurden darauf zwar allesamt von der WKStA beeinsprucht, die Rechtsmittel aber teils vor Befassung der Berufungsinstanz wieder zurückgezogen (Innsbruck, Kitzbühel) oder vom Oberlandesgericht mit überaus klaren Worten zum fehlenden Vorsatz bestätigt (Landeck).
Gestern bestätigte die Innsbrucker Staatsanwaltschaft auf Anfrage der TT, dass mittlerweile auch der letzte Ermittlungskomplex zu den Wahlen – bis auf den Bezirk Schwaz – komplett zur Einstellung kam. Aufgrund von Aussagen, dass man gewisse Wahlabläufe „schon immer so durchgeführt“ habe, mussten die Ermittlungen nämlich bis zum Jahr 2010 zurück ausgedehnt werden.
Das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung (BAK) hatte seit dem letzten Frühjahr dafür zurückliegende Wahlen (Landtag, EU-Wahl, Volksbefragung Bundesheer, Bundespräsidentschaftswahlen) durchleuchtet und dazu wiederum etliche Zeugen vernommen.
„Ohne strafrechtliches Ergebnis, alle Ermittlungen sind nun zu Ende“, so Staatsanwalt Hansjörg Mayr. Zum Bezirk Schwaz läge der Bericht 2010 ebenso schon vor und müsse nur noch geprüft werden.
Laut Verteidiger Hubert Stanglechner (Strafverteidigervereinigung) wurde bei den WKStA-Anklagen viel zu pauschal vorgegangen. Im Gegensatz dazu habe man jedoch evidente Formalmängel seitens des Innenministeriums kaum berücksichtigt.