Bundespräsidentenwahl 2016

Freispruch im letzten Wahl-Prozess in Innsbruck

(Symbolbild)
© Zolnierek

Innsbruck – Wegen der vom Verfassungsgerichtshof aufgezeigten Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidentenwahl 2016 kam es gestern am Landesgericht zum letzten Prozess gegen ein Mitglied einer Tiroler Wahlbehörde. Diesmal musste sich der einst stellvertretende Wahlleiter des Bezirks Schwaz dem Vorwurf der Falschbeurkundung im Amt stellen. Noch einmal brachte der Vertreter der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vor, dass Anwesenheiten von Wahl­beisitzern beurkundet worden waren, die tatsächlich so in vollem Umfang nicht stattgefunden hätten.

Wieder war – diesmal für Richter Andreas Mair – „die Suppe für einen Schuldspruch zu dünn“. Hatte der Angeklagte doch klar zum Ausdruck gebracht, dass er mit seinen Aufzeichnungen Beginn und Anwesenheit zur Wahlsitzung um 14.00 Uhr und nicht die ganztägig dauernde Anwesenheit von Beisitzern und Helfern dokumentiert hatte.

Wie schon bei den Freisprüchen in anderen Bezirken führte Verteidiger Hubert Stanglechner auch für Schwaz aus, dass das seinerzeitige Formular des Innenministeriums unzureichend gewesen sei und dort nicht einmal Rubriken für Zeitaufzeichnungen vorgesehen waren. Da der Beamte wie gewohnt vorgegangen war und Anwesenheiten bei den Sitzungen sogar handschriftlich nachbessert hatte, fehlte es schon allein an jeglichem Vorsatz zur Falschbeurkundung. (fell)

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