Erstochener Amtsleiter - Opfer erlag massivem Blutverlust
Der vor einem Jahr getötete Sozialamtsleiter der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn ist an massivem Blutverlust gestorben. Das hat das Gutachten von Gerichtsmediziner Walter Rabl ergeben, der am dritten Tag des Mordprozesses gegen Soner Ö. seine Expertise erörterte. Der Körper des Todesopfers wies 14 Stich- bzw. Schnittverletzungen auf. Es ergaben sich Widersprüche zu den Angaben von Ö.
Rabl ging detailliert auf das Verletzungsmuster ein. Zum Tod führte demnach ein mit „exzessiver Wucht“ ausgeführter, 16 Zentimeter tiefer Stich in die Brustvorderseite. Dieser durchschlug das Brustbein und verletzte die Aorta und auch die Lunge. Der Sozialamtsleiter habe mehr als zwei Liter Blut verloren, stellte der Gerichtsmediziner fest. Er schätzte, dass der Mann noch maximal zwei Minuten bei Bewusstsein war, bevor er ohnmächtig wurde und einige Minuten später starb.
Fünf Schnittverletzungen wurden unterhalb des Kinns festgestellt, von denen drei die Haut durchdrungen hatten, drei weitere Verletzungen wies der tote Körper an der Hals- bzw. Gesichtsseite auf. Diese dürften zustande gekommen sein, indem Ö. das Messer vom Hals in Richtung Kopf führte. Eine dieser Verletzungen war 6,5 Zentimeter tief. Die restlichen fünf Verletzungen hatte der 35-jährige Ö. dem Sozialamtsleiter an der Brustvorderseite zugefügt. Dort waren zwölf Zentimeter lange Schnitte zu erkennen, die Brustmuskeln wurden angeschnitten.
In welcher Art und Weise Ö. zugestochen hat, konnte Rabl nicht angeben, dieser Rückschluss sei nicht möglich. Theoretisch könnte es aber sein, dass Ö. die Wahrheit sage und seinen Arm von unten geführt habe. Ö. hatte auch angegeben, dass er dem am Boden liegenden Opfer „Schmerzstiche“ in die Arme zufügen wollte. Da sich der Sozialamtsleiter aber gewehrt habe, seien aber auch andere Körperregionen verletzt worden. Das war für Rabl nicht nachvollziehbar. „Die Verletzungen waren gruppiert, das spricht dafür, dass es keine Abwehr mehr gab“, so der Gerichtsmediziner.
Die Toxikologin Marion Pavlic gab die Alkoholisierung des Angeklagten zum Tatzeitpunkt mit etwa 1,08, maximal aber 1,25 Promille an. Das passte nicht zur Aussage des Angeklagten, wonach der in der Stunde vor der Tat zwei Bier getrunken habe. Dieser Wert lasse sich wohl eher mit vier Bier erreichen, so Pavlic. Ö. habe auch Schlaf- und Beruhigungsmittel in therapeutischer Dosis im Körper gehabt. Die Konzentrationen dieser Wirkstoffe seien im therapeutischen Bereich gelegen.