Schutz gefordert: Wer Drohnen im Notfall herunterholt
Für den Schutz von Flughäfen sind viele zuständig. Der Rechnungshof fordert stationäre Einrichtungen.
Innsbruck, Wien – Anders als der Londoner Airport Gatwick ist der Innsbrucker Flughafen von Problemen mit Drohnen bisher verschont geblieben. „Mir sind keine Vorfälle bekannt. Es hat schon das eine oder andere Mal eine Drohnensichtung gegeben. Das waren aber Jugendliche mit ihrem Spielzeug“, berichtet Flughafendirektor Marco Pernetta der Tiroler Tageszeitung. Die Möglichkeit für eine Abwehr derartiger Flugobjekte halten er und seine Kollegen von den anderen österreichischen Airports dennoch für nötig. Pernetta sieht Polizei und Innenministerium in der Pflicht – und er gehe davon aus, dass dort Vorsorge getroffen werde.
Anlass für die Nachfrage ist ein Bericht des Rechnungshofes. Dieser ist unmissverständlich: „Der RH (Rechnungshof) empfahl dem Innenministerium, aufgrund des von Drohnen ausgehenden Risikopotenzials, die Luftfahrt im Bereich der Flughäfen empfindlich zu stören, für die größten Flughäfen zumindest je ein Drohnenabwehrsystem stationär vorzuhalten, um im Ernstfall schnell geeignete Abwehrmaßnahmen setzen zu können.“
Es gibt mehrere Ansätze gegen Drohnen: Mittel der Wahl für die Sicherheitskräfte ist „Jamming“, um die Fernsteuerung zu stören und diese im besten Fall zu übernehmen und kontrolliert zu landen. Der Vorteil: Eine Drohne, die unkontrolliert abstürzt, könnte Menschen und Dinge am Boden gefährden.
Versucht wurde auch der Einsatz von Greifvögeln oder von „Netzpistolen“, die Netze auf die Fluggeräte schleudern, um diese zum Absturz zu bringen. Eine Idee sind auch Laserkanonen.
Am Flughafen Innsbruck werden die Mitarbeiter sensibilisiert, Drohnen zu melden, so wie sie auch andere Störungen melden sollen, sagt Pernetta. Dann werde die Luftfahrtbehörde Austro Control informiert. Die Zuständigkeit für die Abwehr liege schließlich beim Innenministerium.
Ein Sprecher des Innenressorts verweist zwar auf eine „primäre Zuständigkeit“ des Infrastrukturministeriums. Er bestätigt aber, dass die Sondertruppe Cobra über Geräte verfüge, um „anlassbezogen und rasch“ einschreiten zu können. Von „stationär vorgehalten“ – wie vom Rechnungshof empfohlen – ist keine Rede.
Die Prüfer haben sich in ihrem Bericht aber auch mit anderen Aspekten des Drohnen-Booms befasst.
Die Justiz etwa muss Gefängnisse ebenfalls schützen, um zu verhindern, dass Insassen mit Drohnen unerwünschte Lieferungen empfangen – etwa mit Gitternetzen über Gefängnishöfen.
Schließlich die Bewilligungen: Große und leistungsstarke Drohnen sind im Gegensatz zu Spielzeug genehmigungspflichtig. Außerdem galten zeitliche Einschränkungen für den Betrieb, wochentags von 8 bis 18 Uhr und am Samstag bis zum frühen Nachmittag. Ausnahmen gab es nicht einmal für Polizei und Feuerwehr; selbst die Cobra musste acht Monate auf die Bewilligung für bereits gekauftes Gerät warten.
Nun verspricht die Austro Control Besserung: Das neue europäische Drohnenregulativ bringe Vereinfachungen, nach denen viele Drohnen nur noch registrierungspflichtig seien. Auch mit den Einsatzorganisationen habe man immer eine Lösung gefunden. (sabl)