Gerichtssplitter: Drei Jahre Haft für Tiroler nach Kontenbetrügerei
Mit ausgespähten Kontendaten täuschten Tiroler zunächst erfolgreich deutsche Banken.
Schon mehrfach beschäftigte sich die Tiroler Justiz mit Personen, die mittels ausgespähter Kontendaten Banken täuschten. Meist geschieht dies im Rahmen einer Organisation. Die Überführten waren aber bislang weder professionelle Computerhacker noch geschasste Bankmitarbeiter, sondern meist einfach nur Amtsbekannte in Geldnot. So auch gestern am Landesgericht, wo sich ein mehrfach vorbestrafter Unterländer (37) und sein Bekannter (22) wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges einfinden mussten – sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis drohten. Laut Staatsanwältin Karin Draschl war im Besitz von illegal ausgespähten Kontendaten gegenüber Mitarbeitern deutscher Banken bei telefonischen Banktransaktionen vorgegeben worden, es handle sich um die wahren Konteninhaber. Das funktionierte immerhin achtmal. Daraufhin wurden 12.725 Euro auf Empfängerkonten des Duos überwiesen. Die ergaunerten Beträge wurden darauf laut Anklage sofort wieder behoben oder weiterüberwiesen. Den Banken blieb der Schaden. Ein Betrug mit hohem Organisationsgrad. Daran orientierte sich auch die Strafe. So verhängte Strafrichter Norbert Hofer dafür beim Erstangeklagten zwei Jahre unbedingte Haft. Dem nicht genug, widerrief er dem Vorbestraften auch noch ein einst bedingt nachgesehenes Jahr: Das macht nicht rechtskräftig drei Jahre Gefängnis: „Sämtliche bedingte Strafen verfehlten bei Ihnen ja bislang jede Wirkung!“ Der nicht einschlägig vorbestrafte 22-Jährige kam mit einem Jahr bedingter Haft und 3600 Euro Geldstrafe davon.
Ein Amtsbekannter hatte sich im Dezember eine irrwitzige Verfolgungsjagd mit der Wörgler Polizei geliefert. Zuvor war er einer Streife am Steuer eines Alfa Romeos aufgefallen – und das obwohl der 32-Jährige ja bekannterweise keinen Führerschein mehr besitzt. Als die Beamten zur Kontrolle schreiten wollten, raste der 32-Jährige davon. Die Verfolgungsjagd quer durch Wörgl wurde dann zur Gefahr für Verkehrsteilnehmer und Passanten. So missachtete der Lenker zur Mittagszeit rote Ampeln und wagte todesmutige Überholmanöver. Nur kurz gelang es der Polizei, den Alfa einzuparken. Der 32-Jährige trat nämlich erneut aufs Gas, rammte ein Polizeiauto und raste wieder davon. Nachdem er ein zweites Mal eine Streife gerammt hatte, gelang doch noch die Festnahme. Am Landesgericht schüttelte Richter Norbert Hofer über das Gefährdungspotenzial nur noch den Kopf. Die Sanktion war konsequent: 20 Monate unbedingte Haft. Richter Hofer: „Die spätere Anwendung einer Fußfessel schließe ich jedenfalls aus!“
Eine Flucht vor der Polizei war einer 42-Jährigen im Juli gar nicht gelungen. Diese war nach einem Ehestreit angerückt. Nach Befriedung der Situation war die Frau jedoch trotz Genusses einer Flasche Sekt ins Auto des Mannes gehüpft – und war mit dem Automatik-Pkw nicht so ganz zurechtgekommen. So touchierte die Frau mit 1,2 Promille gleich zwei Masten. Polizisten schlugen letztlich eine Autoscheibe ein und stoppten so Pkw und Bruchpilotin. Für tätlichen Angriff auf Beamte setzte es zur Hälfte bedingte 720 Euro Geldstrafe. (fell)