Im Vorjahr sechs Anklagen wegen Hass im Netz in Tirol
Verdachtsfälle, aber noch keine Anzeigen gibt es, nachdem das Facebook-Profil des mutmaßlichen Kitzbühel-Mörders nach Hasspostings durchforstet wurde.
Von Benedikt Mair
Innsbruck – Von Beleidigungen über Hasstiraden bis hin zu Morddrohungen – was sich nach dem Fünffachmord in Kitzbühel in den Kommentaren auf dem Facebook-Profil des mutmaßlichen Täters tummelte, überschritt oft die Grenzen des guten Geschmacks. Und öfters bestand der Verdacht, dass Aussagen von Teilen des Internet-Mobs auch gegen das Gesetz verstoßen. Deshalb hatte die Polizei den Account beschlagnahmt. Anzeigen gab es bisher aber noch keine.
„Wir wollen uns das genauer anschauen“, sagte der Leiter des Landeskriminalamtes (LKA), Walter Pupp, im Oktober vergangenen Jahres gegenüber der TT. Weshalb die Facebook-Seite des mutmaßlichen Kitzbühel-Mörders „in ihrem ursprünglichen Zustand“ gesichert worden sei. Wie LKA-Chefermittler Christoph Hundertpfund auf Anfrage mitteilt, seien, Stand Ende Jänner 2020, „eine Handvoll, also vier bis fünf,“ mutmaßlich strafrechtlich relevante Hasspostings entdeckt worden.
Wie Hundertpfund aber berichtet, hätten die zuständigen Kriminalbeamten die Verdachtsfälle „noch nicht genauer begutachten können. Erst wenn die Sachbearbeiter die Ermittlungen zu dem Mord abgeschlossen haben, werden sie sich um die beschlagnahmte Facebook-Seite kümmern und eventuell Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten.“
Hass im Netz, ein Problem, das die Gerichte in Österreich immer mehr beschäftigt. Erst vergangene Woche hatte die Staatsanwaltschaft Wien bekannt gegeben, dass sie im Vorjahr 78 Menschen wegen Verhetzung, Wiederbetätigung oder spezieller Formen der Beleidigungen im Internet angeklagt hatte. In Tirol sei es hingegen „noch kein riesiges Phänomen“, sagt Hansjörg Mayr, Sprecher der Innsbrucker Staatsanwaltschaft. Das hänge aber auch damit zusammen, dass „bei Beleidigungen oft privat geklagt wird“, erklärt Mayr. „Im Jahr 2019 wurde von der Staatsanwaltschaft in sechs Fällen Anklage wegen Hasskommentaren erhoben. Dabei handelte es sich beispielsweise um den Verdacht der Verhetzung, die Gutheißung von beziehungsweise die Aufforderung zu einer mit Strafe bedrohten Handlung.“
Der Frage, wie die Verbreitung von Hassbotschaften im Internet verhindert werden kann, geht Clara Rauchegger nach. Die Tirolerin hat an der Universität Cambridge promoviert und forscht jetzt an der Uni Innsbruck zu Fragen des Europa- und Technologierechts. „Es gibt zwei Ansätze, gegen Hassbotschaften im Netz vorzugehen“, sagt sie. „Der traditionelle ist, jene zu verfolgen, die diese im Internet veröffentlicht haben. Immer öfter werden aber auch die Plattformen, auf denen die Botschaften verbreitet werden, zur Löschung verpflichtet.“ Letzteres sei beispielsweise in Deutschland der Fall, wo das so genannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz, wonach Internetplattformen vereinfacht gesagt verdächtige Inhalte binnen kurzer Zeit prüfen und gegebenenfalls entfernen müssen, existiert. Bei Zuwiderhandeln drohen Bußgelder.
Nationale Alleingänge lehnt Rauchegger bei dem Thema aber ab. „Das Problem gehört auf EU-Ebene gelöst, damit es keinen Fleckerlteppich an verschiedenen nationalen Regeln gibt. Das Internet kennt schließlich auch keine Staatsgrenzen.“ Der Weisheit letzter Schluss sei weltweit noch nicht gefunden, merkt die Europarechtsexpertin an. „Die USA schauen interessiert nach Europa. Das Bewusstsein dafür, dass Menschen vor Hass im Netz geschützt werden müssen, ist hier bei uns größer. Und die Europäische Union könnte, wie mit der Datenschutzgrundverordnung, global eine Vorreiterrolle einnehmen.“ Wie lang dieser Prozess dauern wird, lasse sich aber nicht abschätzen. Laut Rauchegger ist hierbei wichtig, dass durch die Regelung Meinungs-, Informations- oder Pressefreiheit nicht beschnitten werden.