„Mon Cheri“-Mordprozess nicht neu aufgerollt

Das Strafverfahren um den Mordversuch am ehemaligen Spitzer Bürgermeister Hannes Hirtzberger, der im Februar 2008 mit einer mit Strychnin versetzten Praline vergiftet worden ist, wird nicht neu aufgerollt. Ein Drei-Richter-Senat des Landesgerichts Krems hat bereits am 16. Jänner einen Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens abgewiesen, gab das Gericht am Montag nach APA-Anfrage bekannt.

„Das Gericht sah in den vorgelegten Gutachten der Verteidigung kein geeignetes bzw. kein neues Beweismittel, um die Verurteilung infrage zu stellen“, teilte Gerichtspräsident Richard Simsalik am Montagabend mit. Nach Ansicht des Gerichts lägen keine neuen Beweismittel vor, „die alleine oder in Zusammenhang mit den bisherigen Beweisergebnissen im Strafverfahren geeignet sind, an dem Tatbestand des versuchten Mordes durch Verabreichung des Giftes Strychnin zu zweifeln“.

Damit sind von der Verteidigung gesäte Zweifel an den gutachterlichen Feststellungen des renommierten Wiener Gerichtsmediziners Christian Reiter endgültig beseitigt. Reiter hatte nachgewiesen, dass dem damals 56-jährigen Spitzer Ortsvorsteher mit einer präparierten „Mon Cheri“-Praline nach dem Leben getrachtet wurde, die eine mehrfach tödliche Dosis Strychnin enthielt. Dem Naschwerk waren mehrere 100 Gramm des Rattengifts beigemengt worden. Als Täter wurde ein Weinbauer und Heurigenwirt ausgeforscht, dessen DNA-Spuren auf einem der Praline beigelegten Billett sichergestellt wurden. Der Mann wurde auch von seinen Söhnen belastet. Der Heurigenwirt wurde im Herbst 2008 von einem Kremser Schwurgericht wegen versuchten Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erhöhte die Strafe im März 2009 wegen der besonderen Heimtücke der Tat auf lebenslang.

Motiv für das grausame Verbrechen - Hirtzberger liegt seit nunmehr zwölf Jahren als Pflegefall in einer Art Wachkoma - war den rechtskräftigen gerichtlichen Feststellungen zufolge eine sich hinschleppende Umwidmung eines Grundstücks des Weinbauern in Bauland, das dieser möglichst rasch zu Geld machen wollte. Jener machte dafür Hirtzberger verantwortlich und soll ihm die vergiftete Praline samt einer Glückwunschkarte hinter den Scheibenwischer seines Pkw geklemmt haben. Hirtzberger aß die Süßigkeit am nächsten Morgen während seiner Fahrt in seine Kremser Kanzlei. Als ihm plötzlich schlecht wurde, konnte er noch anhalten und Passantinnen zurufen, diese sollten einen Arzt verständigen, er habe ein „Mon Cheri“ gegessen und sei vergiftet worden. Danach verlor er das Bewusstsein, erlitt einen Herzstillstand und konnte nur dank einer funktionierenden Rettungskette reanimiert werden.

Im Vorjahr versuchte nach einem Verteidigerwechsel der Wiener Anwalt Wolfgang Blaschitz eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens zu erwirken. Er legte zwei Privatgutachten vor und behauptete, der gerichtsmedizinische Sachverständige Reiter habe unrichtige Berechnungen angestellt. Die von diesem nachgewiesene Menge Strychnin hätte in Wahrheit in einer „Mon Cheri“-Praline gar nicht Platz. Reiter, der darauf vom Landesgericht Krems zu einer Stellungnahme aufgefordert wurde und einen umfangreichen Fragenkatalog vorgelegt bekam, konnte am Ende sämtliche Bedenken zerstreuen, hieß es seitens des Kremser Landesgerichts.

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