Corona lässt Leerstand in Ortskernen steigen, Innsbruck ganz vorne mit dabei
Innsbruck gehörte 2020 zu den Städten, in denen der Leerstand am stärksten zugenommen h ...
Gibt es Probleme mit einer gekauften Ware, stoßen Konsumenten oft auf Ablehnung beim Händler – auch innerhalb der Gewährleistungspflicht. Der VKI kritisiert zu kurze Fristen.
Von Michaela S. Paulmichl
Innsbruck – „Sollte wider Erwarten etwas mit Ihrer Ware nicht in Ordnung sein und es Grund zur Beanstandung geben, werden wir dies gerne schnellstens für Sie klären und beheben“, ermutigt ein bekanntes österreichisches Möbelhaus auf der Website seine Kunden, sich bei Problemen mit dem gekauften Möbelstück zu melden. Eine Schwazerin nahm den Händler beim Wort und reichte ihre Beschwerde ein. Sie hatte sich eine Wohnlandschaft aus Leder angeschafft, die nach eineinhalb Jahren an einer Stelle aufgerissen und an einer anderen abgewetzt war – „beides in Bereichen, an denen man gar nicht sitzt“, wie sie bei ihrer Beanstandung vor Ablauf der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistungsfrist anmerkte. „Ich habe auch keine Kinder oder Haustiere, die das gemacht haben könnten.“