TVB übernimmt doch Wasserkosten für Matrei
Der Streit zwischen dem Tourismusverband Osttirol (TVBO) und der Marktgemeinde Matrei um Kosten für das Beschneiungswasser im Matreier Skigebiet Goldried ist fürs erste beendet.
Von Catharina Oblasser
Matrei, Innsbruck –Der Streit zwischen dem Tourismusverband Osttirol (TVBO) und der Marktgemeinde Matrei um Kosten für das Beschneiungswasser im Matreier Skigebiet Goldried ist fürs erste beendet. Die beiden Seiten einigten sich auf einen Vergleich, der für den TVBO äußerst ungünstig ausfällt. Der Tourismusverband hat nämlich nicht nur zugesagt, für die letzten drei Jahre rückwirkend mehr als 150.000 Euro, sondern darüber hinaus jedes Jahr knapp 48.000 Euro zu zahlen – und das noch bis 2035.
Allerdings ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, weil einerseits die TVBO-Gremien und andererseits das Land als Aufsichtsbehörde diesem Vergleich zustimmen müssen.
Zur Erinnerung: Die Gemeinde Matrei klagte den TVBO: Der Verband habe es seit 2015 verabsäumt, für das Beschneiungswasser des Goldrieds zu bezahlen, so der Grund. Die Forderung nach einer Kostenübernahme geht auf die Zeit vor 2008 zurück, als es in Osttirol noch mehrere Tourismusverbände gab und nicht einen einzigen, so wie heute. Damals wurden diverse Abmachungen geschlossen, die der TVBO als Rechtsnachfolger übernehmen musste.
Verbandsobmann Franz Theurl wies die Forderung der Matreier stets zurück: Die Vereinbarung über die Bezahlung des Beschneiungswassers sei 2015 ausgelaufen, ein neues Übereinkommen sei nie getroffen worden.
Eigentlich gehört das Skigebiet am Matreier Goldried gar nicht der Gemeinde, sondern dem Zillertaler Liftunternehmer Heinz Schultz. Geklagt hat allerdings nicht Schultz selbst, sondern Matrei. Was die Gemeinde und das Skigebiet verbindet, ist die Person Andreas Köll. Er ist einerseits Bürgermeister, andererseits Geschäftsführer der Schultz’schen Goldried-Bergbahnen.
TVB-Obmann Franz Theurl ist über den Ausgang nicht glücklich, meint aber, es sei das geringste Übel. Ursprünglich habe die Gegenseite vom TVB verlangt, die Kosten auf unbegrenzte Zeit und in unbegrenzter Höhe zu übernehmen. „Das konnten wir zumindest verhindern.“
Es könnte auch sein, dass trotzdem weiter prozessiert wird: Nämlich dann, wenn die Aufsichtsbehörde den gerichtlichen Vergleich nicht genehmigt. Dann heißt es: Zurück an den Start.