Tirol

Diözese forciert Prävention, um Kinderseelen zu schützen

Am 4. März, 19.30 Uhr, findet im Innsbrucker Haus der Begegnung die Buchpräsentation „Gulia und der Wolf. Die Geschichte eines sexuellen Missbrauchs in der Kirche“ statt.
© APA/Hochmuth

Missbrauch in der Kirche: Tirol liegt an dritter Stelle. 900 diözesane Beschäftigte müssen künftig erweiterten Strafregisterauszug vorlegen.

Von Alexandra Plank

Innsbruck – Die Ort­e Martinsbühel, Scharnitz und Bubenburg sind längst zum Synonym für kirchlichen Missbrauch an wehrlosen Kindern in Tirol geworden. Unser Bundesland war damit ein Hotspot und liegt österreichweit auf dem unrühmlichen dritten Platz.

Seit 2010 gibt es in der katholischen Kirche eine verbindliche Rahmenordnung bei Missbrauch. In Tirol wurde 2011 zusätzlich die Stabsstelle für Kinder- und Jugendschutz eingerichtet. Seit Herbst 2019 wird die Rahmenverordnung erweitert in der Diözese Innsbruck umgesetzt. Diese war eine der ersten Diözesen in Österreich, die eine Verpflichtungserklärung für alle Mitarbeiter eingeführt hat. In Summe sind von der Reinigungskraft bis zum Priester rund 900 Personen beschäftigt.

Hannes Wechner, Leiter der Stabsstelle für Kinder und Jugendschutz, berichtet, dass eine Vielzahl von Maßnahmen zum Schutz vor Übergriffen im kirchlichen Umfeld gesetzt wurden. So startete im Herbst an der Universität Innsbruck in Zusammenarbeit mit der Päpstlichen Universität Gregoriana ein Blockseminar zum Thema sexuelle Gewalt. „Dieser 60-stündige Lehrgang ist für alle Priester und Pastoralassistenten, die in den diözesanen Dienst eintreten wollen, verpflichtend“, so Wechner. Die Prävention sei umfassend: „Aktuell ist für jeden, der zu arbeiten beginnt, eine halbtägige Grundschulung vorgesehen, egal, ob es sich um eine Reinigungskraft oder ein Mitglied der Finanzkammer handelt.“

Schon seit 2010 fanden Infoveranstaltungen in allen Dekanaten und Pfarren statt, die für das Thema sensibilisieren sollten. In den Betriebsvereinbarungen kirchlicher Institutionen wird darauf hingewiesen, dass jeder Mitarbeiter die Pflicht hat, der Ombudsstelle zu melden, wenn ihm auffällt, dass ein grenzüberschreitender Umgang mit anderen passiert. In den vergangenen zwei Jahren sind die Meldungen bei der Ombudsstelle stark zurückgegangen. „Es sind nur einige Fälle pro Jahr“, so Wechner. Neue Mitarbeiter sind verpflichtet, alle fünf Jahre einen erweiterten Strafregisterauszug zu bringen, der zudem Vergehen gegen Kinder und Jugendliche ausweist. Rückwirkend ist das für jene notwendig, die mit jungen Menschen arbeiten.

Die Präventionsstelle arbeitet auch intensiv mit der Kinder- und Jugendanwaltschaft zusammen. „Derzeit gibt es Gespräche mit Vereinen, die dieses Präventionskonzept übernehmen möchten“, sagt Wechner. Er weist darauf hin, dass 80 Prozent der Übergriffe in Tirol durch Ordensleute erfolgt seien. „Die Orden sind dieser Rahmenordnung auch verpflichtet. Wichtig ist, dass der Bischof aber fast keine Möglichkeiten hat, einem Orden etwas vorzuschreiben.“ Gerade bei der Aufarbeitung der Vorfälle in Martinsbühel habe das für großes Unverständnis bei der Bevölkerung gesorgt, da sich die Ordensschwestern nicht sehr kooperativ zeigten.

500 Fälle in Österreich gemeldet, 1 Prozent der Vorfälle nach dem Jahr 2000

Missbrauch. Meldungen von Personen, die ein Verfahren bei der Klasnic-Kommission angestrebt haben: Von den späten 40er-Jahren bis Herbst 2019 wurden Anschuldigungen von 500 Personen, 266 Männer und 234 Frauen, behandelt. 465 Personen erhielten eine finanzielle Hilfeleistung und/oder Therapiezahlung. 30 Fälle sind in Bearbeitung. Der Hauptteil der Vorfälle fand in den 60er- und 70er-Jahren statt. Ab dem Jahr 2000 sind 1 % der Vorfälle verzeichnet worden. 5 % der gemeldeten Fälle entfallen auf diözesane Pfarren, 58 % auf Frauenorden, 37 % auf Männerorden der Diözese Innsbruck.Bei 25 % handelte es sich um rein sexuelle Gewalt, bei 50 % um körperliche.

Prävention. In der Diözese Innsbruck wurde zusätzlich 2011 die Stabsstelle für Kinder- und Jugendschutz eingerichtet.

Kontakt: Hannes Wechner, Tel. 0676/8730 2710, E-Mail: kinder-jugend-schutz@dibk.at, Ombudsstelle

Kontakt: Gotthard Bertsch, Tel. 0676/8730 2700, ombudsstelle@dibk.at