Prozesse gegen 3-Banken: UniCredit blitzte erneut ab
Beim Landesgericht Klagenfurt gab es nach Klage die nächste Niederlage.
Klagenfurt, Innsbruck – In der von ihr gegen die 3-Banken-Gruppe mit Oberbank, Bank für Kärnten und Steiermark (BKS) und Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV), die aneinander beteiligt sind, losgetretenen Prozesslawine setzte es für die UniCredit Bank Austria den nächsten schweren Dämpfer: Das Landesgericht Klagenfurt lehnte den Antrag der UniCredit Bank Austria auf Sonderprüfung der BKS ab. Der durch eine Sonderprüfung zu klärende Sachverhalt sei schon lange allen Beteiligten umfassend bekannt gewesen. „Dies zeigt sich schon daraus, dass die Antragsteller selbst die entsprechenden Urkunden vorgelegt haben“, steht im Urteil. Die wechselseitigen Beteiligungen und deren Finanzierung seien durch Rechtsgutachten der BKS geprüft und stünden nicht im Widerspruch zur einschlägigen Rechtsprechung in Österreich. Es gibt laut dem Gericht „keine subjektive Vorwerfbarkeit und demnach auch keine Unredlichkeit“.
Die Vorstandsvorsitzende der BKS, Herta Stockbauer, zeigt sich erfreut: „Das Gericht bestätigt unsere Rechtsansicht in vollem Umfang und bestätigt unmissverständlich, dass wir gewissenhaft gehandelt haben.“ Dem schließen sich auch Franz Gasselsberger für die Oberbank und Gerhard Burtscher für die BTV an.
Insgesamt steigt bei den 3-Banken-Chefs das Maß an Verwunderung über das Vorgehen der UniCredit: „Die juristischen Vorstöße der UniCredit laufen allesamt ins Leere. Es sollte inzwischen doch irgendwo in Wien oder gar Mailand sickern, dass die Rückkehr zu einem konstruktiven Miteinander sinnvoll wäre.“
Erst jüngst hatte es bereits zwei erste Niederlagen für die UniCredit an der juristischen Front gesetzt: Das Landesgericht Innsbruck wies im Jänner den gerichtlichen Antrag der UniCredit auf Durchführung einer Sonderprüfung der von der Bank seit 1993 durchgeführten Kapitalerhöhungen bei der BTV ab. Und erst vor wenigen Tagen hatte ein Schiedsgericht in Sachen Oberbank entschieden, dass die wechselseitige Beteiligung der 3-Banken aneinander ebenso rechtskonform sei wie die Kapitalerhöhungen der jeweiligen Schwesterbanken. Der plakative Vorwurf, dass die 3-Banken sich ihre Kapital- erhöhungen unzulässig selbst finanziert hätten, sei falsch, so die Entscheidung. (va)