Corona-Krise

Justiz öffnet ab Mai die Schleusen – unter strengen Sicherheitsauflagen

Andreas Stutter
 (Landesgericht): „Die Wiederaufnahme des Gerichtsbetriebs erfordert restriktive Begleitmaßnahmen im Gebäude.“
© Foto TT/Rudy De Moor

Ab Dienstag schrittweises Hochfahren des Gerichtsbetriebs, erste Verhandlungen wieder ab Mai – unter strengsten Regeln.

Von Reinhard Fellner

Innsbruck – Die Corona-Krise führte auch bei der Justiz zu bislang noch nicht dagewesenen Einschränkungen im Gerichtsalltag. Ab Dienstag kommt es nun laut Oberlandesgericht Innsbruck aber wieder zu einer schrittweisen Erweiterung des Betriebs. Vom gewohnten Justizbetrieb ist man da aber noch sehr, sehr weit entfernt.

Wie stark die künftigen Einschränkungen und Schutzmaßnahmen sein werden, umriss gestern Andreas Stutter, Vizepräsident des Landesgerichts, gestern gegenüber der TT. So wird es aufgrund der noch bis 30. April geltenden Covid-19-Verkehrsbeschränkungen frühestens mit 4. Mai zu ersten Ausschreibungen von Verfahren kommen. Erst in der zweiten Maiwoche steht dann wohl wieder ein dichterer Verhandlungskalender seitens der Richterschaft an.

Die Umstände werden dabei für alle Beteiligten wenig erfreulich sein. So zwingt der Infektionsschutz zu drastischen Maßnahmen in den Gerichtsgebäuden. Dies beginnt schon an der Sicherheitsschleuse. Schon vor den Sicherheitskontrollen ist von Parteien ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zu wahren – was zumindest am Landesgericht (LG) zeitweise wohl für Warteschlangen bis zur Maximilianstraße sorgen könnte. Nach der Schleuse werden dann alle Personen auf offensichtliche Symptome und Fieber kontrolliert.

Ist der Besucher unauffällig, wird bei Verfügbarkeit eine Maske gereicht, welche in öffentlichen Bereichen und im Verhandlungssaal zu tragen ist – außer das Rechtssprechungsorgan (Richter) sieht dies nicht als erforderlich an. Dies kann der Fall sein, wenn auch im Saal ein Abstand von eineinhalb Metern eingehalten wird. Stutter: „Wir werden zur Wahrung der Öffentlichkeit Sitzgelegenheiten anbieten, aber auf das notwendige Maß beschränken und kleinere Säle überhaupt schließen. Das LG arbeitet schon voll an der Umsetzung.“

Größere Verhandlungen mit Laienrichtern und Sachverständigen könnten somit in nächster Zeit überhaupt regelmäßig im Schwurgerichtssaal stattfinden. Schwurgerichtsprozesse rund um Kapitalverbrechen sind derzeit hingegen gar nicht ausgeschrieben. Ein Verstoß gegen Maskentrage- oder Abstandsverpflichtungen kann zum Verweis aus dem Gebäude führen. Auch vor den Verhandlungen rät Stutter aufgrund der restriktiven Kontrollen, „jedenfalls Wartezeiten einzuplanen“.

Diese Art von Gerichtsalltag dürfte sich wohl bis zum Ende des heurigen Jahres fortsetzen. Plexiglasscheiben, Seife und Desinfektionsmittel sollen weiters die Ansteckungsgefahr mildern. Noch bis Ende April dürfen Gerichtsgebäude aber ohnehin nur betreten werden, wenn es zur Wahrung von Rechten unbedingt erforderlich ist, Anmeldung zum Amtstag weiter telefonisch.

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