Künftig wird kontrolliert: „Keine Toleranz“ bei Missbrauch von Kurzarbeit
Laut Arbeiterkammer gibt es 35 Fälle, in denen Arbeitnehmer trotz Kurzarbeit voll arbeiten. Der Finanzminister ordnet nun vestärkte Kontrollen an.
Wien, Innsbruck – Die Arbeiterkammer (AK) warnt vor Missbrauch bei der Kurzarbeit in Österreich, der bei Unternehmen in der Corona-Krise vorkomme. Es gebe rund 35 Fälle, in denen Arbeitnehmer trotz Kurzarbeit voll arbeiten und falsche Stundenaufzeichnungen führen würden.
Nach Angaben des AK-Arbeitsmarktexperten Gernot Mitter habe die Arbeiterkammer schon mehrere hundert Anfragen von Beschäftigten zur Kurzarbeit bekommen. Darin sei die Rede davon, dass in den jeweiligen Firmen „etwas nicht mit rechten Dinge zugehe“. Ernst zu nehmen seien besonders Fälle, in denen die Mitarbeiter dazu gedrängt würden, falsche Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen, erläuterte Mitter im Ö1-Morgenjournal. Beispielsweise müssten Arbeitnehmer ausstempeln, dann aber weiterarbeiten. Aus bislang 35 Firmen seien solche Praktiken gemeldet worden.
Es sei aber kein Betrug, wenn jemand zur Kurzarbeit angemeldet worden sei und vorerst weiter voll arbeite, betonte Mitter. Es gibt nämlich einen dreimonatigen Durchrechnungszeitraum. „Es ist also durchaus möglich, dass eineinhalb Monate voll gearbeitet wird und eineinhalb Monate dann gar nicht gearbeitet wird“, sagt Mitter.
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Auch die Gewerkschaft ÖGB Tirol erklärte auf TT-Anfrage, dass man entsprechenden Hinweisen von Dienstnehmern aus Tiroler Firmen nachgehe. Man wolle aber keine Unternehmen vorverurteilen.
Wirtschaftskammer-Generalsekretär Karlheinz Kopf stellt die Missbrauchsvorwürfe in Abrede. Ihm seien bis dato keine konkreten Fälle bekannt. „Ob ein Betrug vorliegt, weiß man erst, wenn die erste Abrechnung da ist“, sagte Kopf. Für Missbrauch habe er „null Verständnis“, aber derzeit sei nichts bewiesen und manche gemeldeten Fälle vielleicht auf „Unwissenheit“ zurückzuführen.
„Wir zeigen keine Toleranz bei jenen, die sich in der Krise bereichern wollen“, erklärte dazu Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP). Dieser hat nun schwerpunktmäßige Kontrollen durch die Finanzpolizei angeordnet. Diese ortet ebenfalls auf Grundlage einer Risikoanalyse, dass Betriebe auch in jenen Branchen und Bereichen Kurzarbeit anmelden, in denen es keinen nachvollziehbaren Grund für Kurzarbeit gebe. Zudem komme es vermehrt zu Anzeigen.
Den Unternehmen drohen saftige Strafen: So umfasst der Strafrahmen für Abgabenhinterziehung je nach Ausformung Geldstrafen bis zum Doppelten des hinterzogenen Betrages und bis zu vier Jahre Haft. Auf Förderungsbetrug stehen bis zu zehn Jahre Haft und zusätzlich drohen hohe Strafen wegen Urkundenfälschung.
Die Kontrollen werden aber nicht ohne vorherige Verdachtslage sowie Risikoanalyse stattfinden. (APA, ecke)