Verfahren zu Doskozil-Anzeige gegen Airbus eingestellt
Das Verfahren zur vom früheren Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) im Jahr 2017 eingebrachten Anzeige gegen den Flugzeughersteller Airbus in der Causa Eurofighter ist am Montag vom Straflandesgericht Wien eingestellt worden. Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) habe den Schritt zur Kenntnis genommen, teilte ein Sprecher ihres Ressorts der APA mit.
Tanner habe unverzüglich den Präsidenten der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, beauftragt, alle weiteren rechtliche Schritte zu prüfen und wenn möglich einzuleiten. Es gehe um Schadenswiedergutmachung „und dass der österreichische Steuerzahler zu seinem Recht kommt“.
Doskozil wertete die Einstellung der Betrugsanzeige gegen Airbus in der Eurofighter-Causa als „waschechten Skandal“. Es sei ein „Schlag ins Gesicht der österreichischen Steuerzahler“, dass die österreichische Justiz offenbar keinerlei Interesse habe, den gut begründeten Betrugsvorwürfen gegen Airbus nachzugehen.
Doskozil hatte die Anzeige in seiner Zeit als Verteidigungsminister eingebracht. „Erst vor kurzem hat Airbus selbst gegenüber der US-Justiz unlauteres Verhalten und politische Zuwendungen beim Eurofighter-Deal in Österreich eingestanden“, stellte der Ex-Ressortchef in einer Aussendung fest. In mehreren Staaten - vor allem in den USA mit rund 55 Millionen und in Deutschland mit fast 90 Millionen Euro - sei Airbus zu Strafzahlungen verurteilt worden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der österreichischen Causa stünden.
„Dass ausgerechnet in Österreich selbst das Verfahren im Schatten der Coronavirus-Krise offenbar tatsächlich ‚daschlogn‘ werden soll, macht mich einmal mehr fassungslos“, stellte der Landeshauptmann fest.
Doskozil hatte als Verteidigungsminister 2017 gegen Airbus eine Anzeige wegen schweren Betrugs eingebracht und parallel dazu auch die US-Behörden eingeschaltet. Die Task-Force im Verteidigungsministerium hatte die Anzeige ressortintern vorbereitet und die weiteren Schritte ausschließlich in Abstimmung mit der Finanzprokuratur gesetzt. „Schon damals war klar, dass es vonseiten der politischen Führung der Justiz und des damaligen Koalitionspartners massiven Gegenwind geben würde. Dieses Misstrauen hat sich bisher leider in allen Stadien dieser Diskussion vollinhaltlich bestätigt“, so Doskozil.
Er halte seine Forderung nach lückenloser Aufklärung und Schadenswiedergutmachung für den Steuerzahler weiter aufrecht, betonte der Landeshauptmann. Auch die neue Bundesregierung, speziell Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP), sei nun gefordert.
„Dass der Präsident der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, von Tanner beauftragt wurde, weitere rechtliche Schritte zu prüfen, ist eine Selbstverständlichkeit. Ich habe volles Vertrauen, dass die Justiz zu einem anderen Ergebnis kommen wird, wenn man sie ohne politischen Druck arbeiten lässt“, so Doskozil. „Ich fordere von der Verteidigungsministerin außerdem, dass sie sämtliche rechtlichen Möglichkeiten nicht nur prüfen lässt, sondern auch konkret die Fortführung des Ermittlungsverfahrens beantragt.“
Das Verfahren gegen Airbus betrifft allein die Betrugs-Ermittlungen gegen einen damaligen Manager des Unternehmens. Ermittlungen wegen des Verdachts auf Geldwäscherei, Untreue und Korruption seien nach wie vor am Laufen, sagte am Montag ein Sprecher der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zur APA.
Das Straflandesgericht hatte mit seinem Beschluss, über den die „Presse“ am Montag zuerst berichtet hatte, Einstellungsanträgen der beschuldigten Verbände Eurofighter Jagdflugzeug GmbH und Airbus Defence and Space GmbH Folge gegeben. Konkret ging es darin um jene Strafanzeige der Republik Österreich vom 16. Februar 2017 wegen des Verdachts des schweren Betrugs. Eingebracht hatte diese der ehemalige Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ).
Mit der Anzeige hatte die Republik Österreich den Vorwurf erhoben, beim Abschluss der Kaufvereinbarungen im Jahr 2003 und dem sogenannten Vergleich im Jahr 2007 über den Wert der Eurofighter und die Lieferfähigkeit getäuscht worden zu sein. Die Republik Österreich hatte sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte mit einem Schaden von zumindest 183,4 Mio. Euro angeschlossen.
Das Straflandesgericht geht in seiner Begründung davon aus, dass die Eurofighter Jagdflugzeug GmbH jederzeit lieferfähig gewesen wäre und auch eine Umrüstung technisch möglich gewesen wäre. Zudem sei die Einpreisung von Gegengeschäftskosten nicht als unüblich anzusehen. Der Vorwurf der mangelnden Lieferfähigkeit und die Einpreisung der Gegengeschäftskosten in den Kaufvertrag waren zwei Kernpunkte der Doskozil-Anzeige gewesen. Abschließend hält das Landesgericht für Strafsachen Wien auch fest, dass den damaligen Entscheidungsträgern von Airbus und Eurofighter kein subjektiver Tatvorsatz nachzuweisen war.
Der Republik Österreich steht als Privatbeteiligte nun das Recht zu, den Einstellungsbeschluss mittels Beschwerde zu bekämpfen, was Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur, auch tun will: „Ich gehe davon aus, dass der Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen Wien einer sorgfältigen richterlichen Überprüfung durch das Oberlandesgericht Wien nicht standhalten wird.“