Schrittweise Normalität: Der Mai wird der Monat der Lockerungen
Ein-Meter-Abstand und Maskenpflicht bleiben, trotzdem sollte der Alltag im Mai erträglicher werden. Das soziale Leben wird stufenweise wieder hochgefahren. Die Warnungen bleiben aufrecht.
Von Michael Sprenger
Wien – Dass das Alltagsleben im Mai erweitert wird, hat uns Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) schon vor Tagen angekündigt. Doch mehr als ein Datum hat er uns damals noch nicht in Aussicht gestellt. Seit Dienstag kennen wir aber die Details. Am 30. April, Schlag Mitternacht, enden die seit Mitte März verhängten Ausgangsbeschränkungen, Was aber bleibt, ist die Vorsichtsmaßnahme des Ein-Meter-Abstandes, um eine Ausbreitung des ansteckenden Coronavirus weiter einzudämmen. Die geringen Infektionszahlen der vergangenen Tage machen die Lockerungen möglich.
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1. Ende der Ausgangsbeschränkungen: „Die seit dem 16. März geltenden Ausgangsbeschränkungen waren sehr umfassend und ein Schlüssel unseres Erfolges“, sagte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne). Gestern dann der erhoffte Zusatz aus seinem Munde: „Wir brauchen die Beschränkungen aus heutiger Sicht nicht fortsetzen, stattdessen gehen wir zu einer deutlich offeneren Regelung über“, ergänzte der Gesundheitsminister. „Das bedeutet, dass wir ab 1. Mai bis Ende Juni in einer Phase sein werden, wo wir Bürger ausgehen können.“
Was ist damit alles konkret möglich? Kleinere Veranstaltungen mit bis zu zehn Personen können stattfinden. Egal, ob ein privater Kartenabend mit Freunden oder der gemeinsame Yogakurs im Park, beides ist möglich. Davon ausgenommen sind laut Anschober „Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz“ (Demonstrationen). Diesbezüglich soll erst eine eigene Regelung beschlossen werden, „wo Demonstrationen unter ganz bestimmten Voraussetzungen auch möglich sein werden“, sagte Anschober.
Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) betonte, dass es Aufgabe der Polizei sei, Grundrechte zu schützen. Bei künftigen Demonstrationen sei der Sicherheitsabstand von einem Meter erforderlich. Veranstalter müssten garantieren, „dass Auflagen umgesetzt werden“. Dazu zähle auch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
2. Begräbnisse, Taufen und Hochzeiten: An Begräbnissen können künftig bis zu 30 Personen teilnehmen. Unklar blieb am Dienstag, wie mit Hochzeiten und Taufen verfahren wird. Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) sagte aber schon vorauseilend, dass größere Hochzeiten weiterhin nicht stattfinden können. Taufen im kleinen Rahmen sollten möglich sein.
Ab 15. Mai wird jedenfalls auch der Besuch von Restaurants und Lokalen (Öffnungszeiten zwischen 6 und 23 Uhr) möglich. Am 29. Mai dürfen auch Hotels ihre Pforten wieder öffnen.
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3. Sehenswürdigkeiten und Schwimmbäder: So wie die Hotels und andere Beherbergungsbetriebe dürfen ab 29. Mai auch die Sehenswürdigkeiten öffnen. Outdoor-Tierparks wie der Alpenzoo in Innsbruck dürfen bereits ab 15. Mai wieder aufsperren. Für Indoorbereiche gilt zusätzlich die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, und die Beschränkung auf mindestens zehn Quadratmeter Platz pro Besucher. Schwimmbäder und Freizeitanlagen können ebenfalls ab 29. Mai wieder öffnen. Diesbezüglich werden derzeit Konzepte erarbeitet, „was bestimmte Regelungen und Auflagen betrifft“, sagte Anschober. Risiken sollen im Voraus abgeklärt werden.
Dazu gehören auch Untersuchungen, ob über und durch das Wasser eine Übertragung des SARS-Cov-2-Virus möglich ist.
4. Öffentlicher Verkehr: Da mit den Lockerungen auch eine Zunahme im öffentlichen Verkehr erwartet wird, kann dort der bisher geltende Ein-Meter-Abstand künftig unterschritten werden. Die Grundnorm bleibe zwar erhalten und müsse überall dort, wo es genügend öffentliche Verkehrsmittel und Intervalle gibt, auch umgesetzt werden. Man könne aber „niemanden dafür strafen, wenn das Angebot nicht vorhanden ist“, betonte Anschober.
Der Mund-Nasen-Schutz bleibt „ein wichtiger Bestandteil der Strategie“, um eine erneute Ausbreitung des Virus zu verhindern, denn man müsse künftig weiter vorsichtig sein, bisher habe Österreich nur die erste Etappe bewältigt. Eine Ausweitung der Tragepflicht auf den gesamten öffentlichen Raum sei aber nicht vorgesehen.
„Der ganz große Blumenstrauß geht an die Bevölkerung, die das ermöglicht hat“, lobt Anschober. Aber es komme weiterhin auf jeden Einzelnen an: „Es ist leider noch nicht vorbei.“ Die Maßnahmen werden kontinuierlich evaluiert: „Wir können jederzeit Stopp sagen.“ Nun gehe es viel um die Selbstbestimmung, „jeder muss Teil der Lösung sein“.