Coronavirus

Besuche wieder möglich, aber in Begegnungszone in Altenheimen

Wien – Der Mai bringt auch für die älteren Mitbürger eine Lockerung der sozialen Entbehrungen. Die seit Mitte März geltenden harten Besuchsbeschränkungen werden ab kommendem Montag gelockert. Begleitet wird diese Phase allerdings von Auflagen, die darauf abzielen, die älteren Mitbürger vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Das Gesundheitsministerium empfiehlt neben der Einhaltung der allgemeinen Hygienevorschriften auch die sorgfältige Koordination von Besuchen – etwa durch Begegnungszonen.

Die „Handlungsempfehlungen“ wurden am Dienstag auf der Homepage des Gesundheits- und Sozialministeriums veröffentlicht. Ab 4. Mai wird eine erste Phase eingeläutet, wann und wie es in eine zweite Phase geht, werde laufend evaluiert, wurde vom Ministerium betont.

Festgehalten wird in dem Dokument auch, dass die Einrichtungen selbst für die jeweils optimale Lösung verantwortlich sind, da es in Größe, Organisation und Infrastruktur erhebliche Unterschiede gibt. Vorausgesetzt wird für die Lockerung, dass sich weiterhin alle Beteiligten an die empfohlenen Schutz- und Hygienemaßnahmen halten. Hier ist der berühmte Ein-Meter-Abstand ebenso gemeint wie das Waschen der Hände mit Seife, das Verwenden von Desinfektionsmittel und regelmäßiges Lüften.

Damit Besuche in Alten- und Pflegeheimen künftig sicher ablaufen, empfiehlt das Ministerium eine Koordination durch die Einrichtung. Die Anzahl „heimfremder Personen“ sollte je nach Platz festgelegt und über den Tag verteilt werden. Weiters wird empfohlen, die Besuchszeiten zu begrenzen und eine Terminvereinbarung durchzuführen. Besucher sollen eine Maske verwenden. In Quarantänebereichen soll es den Vorgaben zufolge weiterhin keine Besuche geben.

Die Besuche in den Einrichtungen sollen nur einzeln stattfinden – das heißt, ein Besucher pro Bewohner zur selben Zeit.

Besuche von Kindern unter sechs Jahren sollte es nur in begründeten Ausnahmefällen geben, da diese von der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ausgenommen sind.

Das Ministerium erachtet es laut dem Dokument als sinnvoll, Begegnungszonen einzurichten. So könnten Besuche entweder im Freien oder eben in einem Besucherzimmer stattfinden, auch dabei sei auf den Mindestabstand zu achten. In einer eigens eingerichteten Begegnungszone könnten Sitzmöglichkeiten mit ausreichendem Abstand geschaffen werden, zwischen den einzelnen Sitzmöglichkeiten könnten Plexiglaswände, Möbel oder Tische Schutz bieten. Zur „positiven Beeinflussung und Einhaltung der Abstandsregelungen“ denkt das Ministerium an Bodenmarkierungen, nach jedem Besuch empfiehlt es eine Flächendesinfektion. (TT)

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