„Freilaufende Hunde werden erschossen“: Kirchdorfer Taferlstreit beendet
Kirchdorf, Innsbruck – Die Staatsanwaltschaft Innsbruck ermittelte gegen einen Jäger. Dieser hatte im Gemeindegebiet von Kirchdorf ein „Warnschild“ mit dem Wortlaut „Freilaufende Hunde werden erschossen“ angebracht. Diese Androhung ist per Gesetz unzulässig. Das Tiroler Jagdgesetz erlaubt es Jägern nur dann, freilaufende Hunde zu erschießen, wenn sie eine Gefahr für das Wild darstellen. „Für eine Strafbarkeit wegen gefährlicher Drohung oder Nötigung genügt aber noch nicht ein latenter Vorsatz“, macht Hansjörg Mayr von der Staatsanwaltschaft deutlich.
Deshalb und weil keine Absicht zu erkennen gewesen sei, „Hundebesitzer in Furcht und Unruhe“ zu versetzen und weil die betreffende Tafel entfernt wurde, stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den Jäger wegen „Geringfügigkeit“ ein. Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), verbucht dies als Sieg und ruft Wanderer dazu auf, „derartige Tafeln sofort zur Anzeige zu bringen“. Balluch fordert von der Politik, die Jagdgesetze dahingehend zu ändern, dass der Abschuss von Hunden gänzlich untersagt werde. (top)