Ministerium empfiehlt Begegnungszonen in Altersheimen
Die seit Beginn der Coronakrise geltenden Besuchsbeschränkungen in Alters- und Pflegeheimen werden ab 4. Mai gelockert. Begleitet wird diese Phase von verschiedenen Maßnahmen, um die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner nicht zu gefährden. Dazu empfiehlt das Gesundheitsministerium neben allgemeinen Hygienevorschriften auch die sorgfältige Koordination von Besuchen - etwa mit Begegnungszonen.
Die „Handlungsempfehlungen“ wurden am Dienstag auf der Homepage des Sozialministeriums veröffentlicht. Sie dienen zum Schutz von älteren und kranken Personen und sollen - ebenso wie die Besuchsbeschränkungen selbst - das Risiko einer Übertragung des Coronavirus in Alters- und Pflegeheimen verhindern. Ab 4. Mai wird eine erste Phase eingeläutet, wann und wie es in eine zweite Phase geht, werde laufend evaluiert, wurde aus dem Ministerium betont.
Festgehalten wird in dem Dokument auch, dass die Einrichtungen selbst für die jeweils optimale Lösung verantwortlich sind, da es in Größe, Organisation und Infrastruktur erhebliche Unterschiede gibt. Vorausgesetzt wird für die Lockerung, dass sich weiterhin alle Beteiligten an die empfohlenen Schutz- und Hygienemaßnahmen halten. Hier ist der berühmte eine Meter Abstand ebenso gemeint wie das Waschen der Hände mit Seife, das Verwenden von Desinfektionsmittel und regelmäßiges Lüften.
Damit Besuche in Alters- und Pflegeheimen künftig sicher ablaufen, empfiehlt das Gesundheits- und Sozialministerium eine Koordination durch die Einrichtung. Die Anzahl „heimfremder Personen“ sollte je nach Platz festgelegt und über den Tag verteilt werden, heißt es. Weiters wird empfohlen, die Besuchszeiten zu begrenzen und eine Terminvereinbarung durchzuführen. Besucher sollen einen Mund-Nasen-Schutz verwenden. In Quarantänebereichen soll es den Vorgaben zufolge weiterhin keine Besuche geben.
Weiters sollen die Besuche in den Einrichtungen nur einzeln stattfinden - das heißt ein Besucher pro Bewohner zu selben Zeit. Treffen sollte man sich vornehmlich in den Außenbereichen, außerdem wird eine zeitliche Beschränkung der Besuche empfohlen. Besuche von Kindern unter sechs Jahren sollte es nur in begründeten Ausnahmefällen geben, da diese von der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ausgenommen sind.
Das Ministerium erachtet es laut dem Dokument als sinnvoll, Begegnungszonen einzurichten. So könnten Besuche entweder im Freien oder eben in einem Besucherzimmer stattfinden, auch dabei sei auf den Mindestabstand zu achten. In einer eigens eingerichteten Begegnungszone könnten Sitzmöglichkeiten mit ausreichendem Abstand geschaffen werden, zwischen den einzelnen Sitzmöglichkeiten könnten Plexiglaswände, Möbel oder Tische Schutz bieten. Zur „positiven Beeinflussung und Einhaltung der Abstandsregelungen“ denkt das Ministerium an Bodenmarkierungen, nach jeden Besuch empfiehlt es eine Flächendesinfektion.
Können Bewohnerinnen oder Bewohner ihr Zimmer nicht mehr verlassen, darf der Besuch in Ausnahmefällen - und unter Einhaltung weiterer Schutzmaßnahmen - auch dort empfangen werden. Das soll allerdings nur nach Absprache mit Heim- oder Pflegedienstleitung möglich sein, nur in Begleitung durch das Fachpersonal und mit zusätzlicher Schutzkleidung, etwa mit einem Schutzvisier.
Die Einrichtungen sollten die Angehörigen darüber informieren, wie Besuche ablaufen können, wann sie Gelegenheit dazu haben und was sie dafür brauchen. Im Rahmen eines Gesundheitscheckpoints solle es dann Zutrittskontrollen geben, empfiehlt das Sozialministerium. Der Zutritt soll nur mit Mund-Nasen-Schutz erlaubt sein und nach namentlicher Registrierung inklusive Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Niemand mit Symptomen dürfe die Einrichtung betreten, wünscht sich das Ministerium und empfiehlt neben der Händehygiene beim Betreten der Einrichtung auch eine Fiebermessung.
Im Rahmen des Lockerungen erfolgt auch eine Erweiterung der Dienstleistungen für Bewohnerinnen und Bewohner. Das betrifft zum Beispiel therapeutische Dienste, medizinische Fußpflege und Seelsorge. Auch für derlei Kontakt gelten hohe Schutz- und Hygienestandards, inklusive Zutrittskontrollen, Schutzausrüstung und regelmäßigen Fieberkontrollen.
Der Restaurantbetrieb in Alters- und Pflegeheimen steht weiterhin nur den Bewohnern der Einrichtung und Angehörigen zur Verfügung. Heimfremde Personen sollen nicht bewirtet werden, empfiehlt das Ministerium. Für Ausflüge und Spaziergänge gelten für Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen die allgemeingültigen Regelungen.